MdB Dr. Wolfgang Stefinger vor Sankt Lukas an der Isar. (c) Büro Stefinger

Erfolg für München: Bund fördert Renovierung von St. Lukas mit 7,5 Mio. Euro

Sie ist eines der Münchner Wahrzeichen, ziert unzählige Postkarten und ist ein begehrtes Fotomotiv an der Isar: Die Münchner St.-Lukas-Kirche gegenüber der Praterinsel. Der monumentale historische Kirchenbau aus dem 19. Jahrhundert mit seiner imposanten Vierungskuppel und den beiden flankierenden Osttürmen ist aus dem Münchner Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Von vielen wird er als ‚Protestantischer Dom Münchens‘ bezeichnet. Jedoch ist das Bauwerk renovierungsbedürftig. Auch die historische Steinmeyer-Orgel muss dringend generalüberholt und teilsaniert werden, um wieder festlich erklingen zu können. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 15 Mio. Euro kann die evangelische Kirchengemeinde nicht alleine stemmen.

Nun kommt Hilfe aus Berlin. In zahlreichen Gesprächen habe ich bei den zuständigen Haushaltspolitikern um Unterstützung für St. Lukas geworben und diese schließlich mit Erfolg von der Förderwürdigkeit des umfassenden Sanierungsprojekts überzeugt. Wie heute bekannt gegeben wurde, werden über die Kulturstaatsministerin im Bundeskanzleramt, Monika Grütters, rund 7 Mio. Euro für die Sanierung des Kirchenbaus und rund 500.000 Euro für die Sanierung der Orgel bereitgestellt. Damit wird der Bund 50 Prozent der veranschlagten Sanierungskosten übernehmen.

Ich bin außerordentlich glücklich, dass es gelungen ist, für die Münchner St.-Lukas-Kirche einen solch hohen Zuschuss zu bekommen. Wenn nun die Evangelische Kirche in Bayern und der Freistaat Bayern auch ihren Beitrag leisten, kann am westlichen Isarufer dieser für München bedeutende Kirchenbau in wenigen Jahren in neuem altem Glanz erstrahlen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat die Münchner St.-Lukas-Kirche aufgrund ihrer außerordentlichen geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung im Juli dieses Jahres zu einem Denkmal von „Nationaler Bedeutung“ erklärt. Der Kirchenbau unterliegt außerdem dem besonderen Schutz der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut.