Dr. Wolfgang Stefinger mit Gisela Äckerlein in deren Wohnung © Büro Dr. Stefinger

Erbschaftssteuer: Wir brauchen höhere Freibeträge – und eine Lösung für soziale Vermieter!

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Ampel eine Steuererhöhung durch die Hintertür beschlossen. Und zwar bezüglich der Erbschaftssteuer. Das Gesetz sieht vor, die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken zum Jahreswechsel anzupassen, sprich: deutlich zu erhöhen. Dies ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwar auch geboten, allerdings hat es die Ampel verpasst, die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu erhöhen.

Massive Mehrbelastung für Familien

Im Endeffekt wird dies also zu einer massiven Mehrbelastung für Erben führen – und das vor dem Hintergrund, dass in vielen Regionen Deutschlands – zum Beispiel München und andere Teile Oberbayerns – die Immobilienpreise so stark gestiegen sind, dass die Freibeträge heute schon nicht ausreichen, um das Familienheim steuerfrei (oder mit einer bezahlbaren Erbschaftssteuer) an die nächste Generation weiterzugeben.

Unionsantrag für höhere Freibeträge

Diesen Webfehler der Ampel wollten wir korrigieren und haben deshalb diese Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem wir als Union höhere Freibeträge fordern. Außerdem forderten wir eine Regionalisierung der Freibeträge, so dass die sehr unterschiedlichen Immobilienpreissteigerungen bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt werden können.

FDP macht bei der Steuererhöhung klaglos mit

Wie leider zu erwarten war, hat die Ampel-Koalition mit ihrer Mehrheit unseren Antrag abgelehnt. „Reiche Erben“ kräftig zu besteuern passt gerade SPD und Grünen zu sehr in den ideologischen Kram – auch wenn es sich in Wirklichkeit nur um das Erbe eines normalen Einfamilienhauses handelt, das – leider leider – vor Jahrzehnten in einer Gegend erbaut wurde, die heute boomt. Warum die FDP bei dieser Steuererhöhung mitmacht, bleibt ein Rätsel.

Lösung für soziale Vermieter

Höhere Freibeträge wären ein richtiger Schritt gewesen, ein Problem hätten sie allerdings nicht gelöst: Die Erbschaftssteuer bei sozialen Vermietern, etwa in München. Anfang dieser Woche habe ich Frau Äckerlein getroffen, die ein Mietshaus in der Auenstraße besitzt. Auf dem Papier ist die 83-Jährige mehrfache Millionärin. Da sie bis heute Mieten weit unter dem Mietspiegel verlangt (aktuell um die 9 Euro pro Quadratmeter) hat sie allerdings keine großen Reichtümer angehäuft. Eine gute Hausgemeinschaft, bei der man aufeinander schaut, ist ihr wichtiger.

Ihre Tochter, Verkäuferin in einem Drogeriemarkt, würde es gerne weiter so halten, wenn sie das Haus einmal erbt. Die Mieter würde das sicher auch freuen, allerdings ist fraglich, ob die Tochter sich die Erbschaftssteuer leisten können wird. Falls nicht, bliebe nur der Verkauf an Investoren – und dann weht ein anderer Wind für die Mieter.

Mein Vorschlag: Verschonung bei niedrigen Mieten

Mein Vorschlag für solche Fälle: Verpflichtet sich der Erbe eines Mietshauses, die Mieten langfristig (z.B. mindestens zehn Jahre) stabil zu halten, kann er von der Erbschaftssteuer verschont werden. Es kann nicht die Lösung sein, dass aufgrund der unbezahlbaren Erbschaftssteuer immer mehr Häuser und Wohnungen an Investoren fallen, die die Mieten hochtreiben, Wohnraum in Eigentumswohnungen umwandeln und wie wild luxussanieren.

Bei meinem Besuch bei Frau Äckerlein war eine Reporterin der Abendzeitung dabei. Den Artikel finden Sie unter diese Link: abendzeitung-muenchen.de