In globalen Wertschöpfungsketten sind über 450 Mio. Menschen beschäftigt © Pixabay

Einigung beim Lieferkettengesetz!

Nach langwierigen Beratungen zwischen den beteiligten Ressorts ist heute eine Entscheidung zum Lieferkettengesetz gefallen. Mit diesem Gesetz werden erstmals deutsche Unternehmen zur Wahrung menschenrechtlicher Standards auch bei ihren direkten Zulieferern verpflichtet. Das Gesetz leistet einen Beitrag, weltweit Kinderarbeit und Hungerlöhne zu bekämpfen, indem es deutsche Unternehmen verpflichtet, bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards in den Blick zu nehmen.

Klarer Handlungsbedarf

Die Vereinten Nationen haben bereits 2011 die Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Sie schreiben eine staatliche Schutzpflicht und die unternehmerische Verantwortung in globalen Lieferketten fest. Damals entschied sich die Bundesregierung dagegen, Unternehmen dazu zu zwingen, die Leitlinien verbindlich umzusetzen und setzte stattdessen auf Freiwilligkeit. Zwei Unternehmensbefragungen 2019 und 2020 haben jedoch gezeigt, dass weniger als 50 Prozent der Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen.

Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt

Der Koalitionsvertrag schreibt für diesen Fall die Einführung von verbindlichen Vorgaben für die Einhaltung von Menschenrechts,- Sozial- und Umweltstandards seitens der Unternehmen in Form eines Sorgfaltspflichtengesetzes vor. Insofern ist es nur konsequent, dass das Gesetz nun auch noch in dieser Legislaturperiode kommt.

Kein „zahnloser Tiger“

Der Gesetzentwurf, auf den sich die Ressorts unter Führung von Entwicklungsminister Müller, Arbeitsminister Heil und Wirtschaftsminister Altmaier geeinigt haben, greift für Unternehmen zum 1. Januar 2023 zunächst ab einer Größe von 3000 Mitarbeitern, von Anfang 2024 an auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Künftig müssen die Unternehmen bei ihren mittelbaren Zulieferern selbst tätig werden, wenn es Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt. Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle soll ein robustes Mandat erhalten, um bei Verstößen Bußgelder zu verhängen.

„Fair Trade“ verzeichnet steigende Nachfrage

Unternehmerverbände, die sich gegen das geplante Gesetz in Stellung gebracht hatten, zitierten in der Regel den vermeintlich unzumutbaren Verwaltungsaufwand und die Kosten, die ein Sorgfaltspflichtengesetz mit sich brächte. Bereits heute sind deutsche Unternehmen jedoch in der Lage, das Qualitätsmanagement ihrer Produkte oder Produktkomponenten technisch höchst anspruchsvoll umzusetzen – warum sollte dies für Mindeststandards bei den Produktionsbedingungen nicht möglich sein? Zudem legen Verbraucher ohnehin immer mehr Wert auf faire Produktionsbedingungen, weshalb diese bereits heute oft einen Wettbewerbsvorteil darstellen.