Abgeordnete und Delegation aus München © Fabian Berg/Mieterverein München

Delegationsgespräch: Braucht München das Vorkaufsrecht?

Eine Delegation des Münchner Mietervereins war in Berlin um mit mehreren Abgeordneten über diese Frage zu diskutieren. Die Delegation setzt sich gemeinsam mit Vertretern aus dem Stadtrat und der Kommunalpolitik für eine gesetzliche Neuregelung auf Bundesebene ein. Lange Zeit hat München regelmäßig Gelegenheiten genutzt, Mietshäuser die zum Verkauf standen, selbst zu erwerben. Das Ziel der Maßnahme: Bestandsmieter vor übermäßigen Mieterhöhungen oder Vertreibung aus ihren Milieus in sogenannten Erhaltungssatzgebieten zu schützen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzte dieser Praxis im letzten Jahr ein jähes Ende.

Druckmittel oder Geldverschwendung?

Grundsätzlich sind von der Regelung in München ungefähr 200.000 Wohnungen betroffen. Natürlich steht von denen immer nur ein kleiner Teil zum Verkauf. In den letzten Jahren hat die Landeshauptstadt das Vorkaufsrecht bei diesen Gelegenheiten regelmäßig genutzt und dafür im Jahr 2020 über 140 Millionen Euro ausgegeben. Die Stadt kann dieses Instrument aber auch als Druckmittel nutzen. In Verhandlungen werden so Abwendungsvereinbarungen möglich, mit denen zu hohe Mietsprünge verhindert werden. Trotzdem ist das Instrument durchaus umstritten. Kritiker stellen immer wieder die Frage in den Raum, ob das so verwendete Geld nicht an anderer Stelle einen größeren Nutzen hätte.

Kein Gesetzesentwurf vom Bauministerium

München ist dabei nicht die einzige Stadt, in der leidenschaftlich für das kommunale Vorkaufsrecht gestritten wird. Besonders in anderen Ballungszentren, wie Berlin oder Hamburg, finden sich starke Unterstützer dieser Art des Milieuschutzes. Im Bundestag gab es im Anschluss an das Bundesverwaltungsgerichtsurteils bereits mehrere Debatten zu diesem Thema. Bisher blieben diese allerdings ohne Ergebnis. Das Bauministerium kündigte bereits vor einigen Monaten einen eigenen Gesetzesvorschlag an. Bisher hat es einen solchen aber nicht geliefert. Möglicherweise liegt auch das mal wieder an der Uneinigkeit der drei Regierungspartner.

Konstruktiver Austausch

Viele Aspekte dieses komplexen Themas wurden beim Gespräch mit der Delegation des Mietervereins angesprochen. Mit dabei waren Vertreter von drei Fraktionen aus dem Münchner Stadtrat, betroffene Mieter und – digital – die Münchner Kommunalreferentin Kristina Frank. Für bundespolitische Bauexpertise begleitete mich meine Kollegin Emmi Zeulner, MdB. Sie ist Obfrau im Bauausschuss. Ich möchte mich bei Allen für den konstruktiven Austausch bedanken.

Jetzt stellt sich allerdings noch die Frage: Wie geht es weiter? Für eine Lösung ist es sicherlich notwendig, dass die Regierungsparteien einen belastbaren Gesetzesentwurf vorlegen. Diesen müssen wir im Anschluss genau prüfen. Ziel muss es sein, München die Möglichkeit zu geben, Mieter effektiv und rechtssicher zu schützen und gleichzeitig Eigentumsrechte zu gewährleisten.