Bezahlbarer Wohnraum - die soziale Frage unserer Zeit © Büro Dr. Stefinger MdB

CSU erfolgreich: Faire Vermieter entlastet

Faire Vermieter, die ihren Mietern den Wohnraum zu Mieten deutlich unter ortsüblichem Niveau überlassen, werden zukünftig steuerlich entlastet. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktion meinen Vorstoß zur steuerlichen Besserstellung von sozialen Vermietern nach zahlreichen Gesprächen mit den zuständigen Finanzpolitikern aufgegriffen hat.

Bisher: Sozial orientierte Vermieter benachteiligt

Laut bisher geltender Regelung dürfen Vermieter, die ihre Wohnung für weniger als 66 Prozent der (aus dem Mietspiegel zu ermittelnden) ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten, ihre Werbungskosten (Instandhaltungskosten) aus der Vermietung nur anteilig – gemäß dem Verhältnis der tatsächlichen Miete zur ortsüblichen Marktmiete – in der Steuererklärung geltend machen. Besonders sozial orientierte Vermieter wurden dadurch benachteiligt.

Künftig: Sozial orientierte Vermieter bessergestellt

Die Neuregelung erlaubt den Vermietern nun, ihre Werbungskosten (Instandhaltungskosten) voll bei der Steuererklärung geltend zu machen, sofern die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Faire Vermieter werden somit künftig steuerlich deutlich entlastet.

Fall aus dem Wahlkreis war Anlass für Gesetzesänderung

Meinem Werben um die Gesetzesänderung waren Gespräche mit zahlreichen Vermietern und dem Orden der Barmherzigen Schwestern in Berg am Laim vorausgegangen. Der Orden vermietet Wohnungen an Pflegekräfte zu deutlich vergünstigten Konditionen und einige Vermieter seit Jahrzehnten mit stabilen Mietpreisen an inzwischen ins Rentenalter gekommene Münchner, die den Großteil ihres Lebens in „ihrer“ (Miet-)Wohnung verbracht haben. Dadurch konnten jedoch weder der Orden noch die Vermieter alle Werbungskosten für die Wohnungen steuerlich geltend machen und hätten die Mieten perspektivisch erhöhen müssen. Künftig können die Werbungskosten trotz günstiger Miete zu 100 Prozent abgesetzt und die Mieten stabil niedrig gehalten werden.

Bezahlbarer Wohnraum – die soziale Frage unserer Zeit

Mit der steuerlichen Entlastung von Mietern in Werkswohnungen haben wir im letztjährigen Jahressteuergesetz bereits eine wegweisende Maßnahme für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums durchgesetzt. Die aktuelle Neuregelung stellt gerade für Ballungsräumen wie München einen weiteren wichtigen Regulierungsschritt dar. Es ist aber auch klar, dass nur ein Zusammenspiel aus Regulierung, die einerseits bezahlbaren Wohnraum schützt und andererseits den Neubau von Wohnungen fördert, die gewünschte Entlastung am Mietmarkt bringen wird.