© Yucar Studios / Unsplash

CO2 und das Meer: Nicht nur verzichten, sondern speichern!

Bei einem Punkt sind sich alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag einig: Wir müssen unseren CO2-Ausstoß massiv reduzieren, um im Kampf gegen den Klimawandel erfolgreich zu sein. Auf welchem Weg wir an dieses Ziel gelangen? Über die Antwort auf diese Frage sind wir uns nicht immer einig.

CCS und CCU

Als Union sind wir davon überzeugt, dass die Antwort nicht nur im Verzicht liegen kann, schon gar nicht in der faktischen Stilllegung ganzer Industriezweige. Wir müssen auch auf neue Technologien und Verfahren setzen. Dazu zählen etwa CCS (Carbon Capture and Storage), also das Abscheiden und Speichern von CO2, und CCU (Carbon Capture and Utilization), also CO2-Abscheidung und dessen anschließende Nutzung für chemische Prozesse.

Mit einem Gesetzesentwurf und einem Antrag, die wir beide diese Woche im Deutschen Bundestag beraten haben, wollen wir eine Offensive für CO2-Speicherung und –Nutzung in Deutschland einleiten.

Der Gesetzesentwurf

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir einerseits die in Deutschland bislang verbotene Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund ermöglichen und dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. Wir streben an, dass die Ausnahmen für CO2-Ströme, so nennt man abgeschiedenes CO2, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf soll die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen.

Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich.

Unser Antrag

Wie bereits erwähnt, brauchen wir eine Offensive bei der CO2-Speicherung. Deshalb fordern wir die Bundesregierung mit unserem Antrag auf, die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von CCS und CCU einzuleiten.

Die Bundesregierung muss einen Gesetzentwurf vorlegen, um die Ergänzung von Artikel 6 des London Protokolls zu ratifizieren. Wie das aussehen könnte, haben wir mit unserem Gesetzesentwurf, wie oben beschrieben, gezeigt. Weiter soll die Regierung unverzüglich Gespräche mit für die CCS- und CCU-Technologie offenen Partnerländern aufnehmen.

Für die Ermöglichung eines grenzüberschreitenden CO2-Transports zwecks Speicherung im tiefen Meeresuntergrund muss die Bundesregierung außerdem die notwendigen Änderungen in nationales Recht umsetzen.