Freiwillige Feuerwehr, DRK, Malteser, Johanniter, THW, Jugendorganisationen, Sportvereine, Wasserwacht, karitative Hilfswerke, Chöre, Kultur-( Fördervereine), die Kirchen, das kommunale Ehrenamt oder Nachbarschaftsinitiativen: Ehrenamtlich Tätige leisten einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land. Diesen Zusammenhalt zu fördern ist mir eine Herzensangelegenheit. Ich freue mich deshalb sehr, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im kürzlich verabschiedeten Positionspapier „Ehrenamtsgesetz 2021“ zahlreiche Vorschläge gemacht hat, wie wir ehrenamtlich Tätige besser unterstützen können. Ich setze mich für eine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode ein. Die wichtigsten Vorschläge im Überblick:
- Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit wollen wir den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr anheben. Ebenso soll die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro erhöht werden. Die Erhöhung soll dabei all diejenigen unterstützen, die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Hierzu zählen zum Beispiel Schriftführerinnen und Schriftführer oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen.
- Wir wollen die Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöhen. Damit möchten wir auch strukturell Vereinen das Leben leichter machen.
- Sachspenden an gemeinnützige Vereine sollen nicht mehr mit der Umsatzsteuer belastet werden. Dabei spielen insbesondere Rücksendungen im Online-Handel eine Rolle. Es kann doch nicht sein, dass zurückgesendete Waren aus steuerlichen Gründen vernichtet werden.
- Um die Bürokratiebelastung möglichst gering zu halten, wollen wir den Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Spendennachweis möglich ist, von 200 Euro auf 300 Euro anheben. Spenden können dann durch den Überweisungsbeleg oder den Kontoauszug nachgewiesen werden, wenn der Verein begünstigt ist.
- Kleine Vereine wollen wir bei der Mittelverwendung entlasten. Gemeinnützige Körperschaften sind zu einer zeitnahen Mittelverwendung innerhalb von zwei Jahren verpflichtet. Diesen Zeitraum wollen wir für kleine Vereine auf fünf Jahre verlängern.