Nicht immer sollte der Kassenbon ausgedruckt werden müssen © Büro Dr. Stefinger MdB

Bonpflicht – unsere Vorschläge

Kaum eingeführt, hat sie schon zu viel Unmut geführt: die Bonpflicht. Viele ärgen sich über die Bon-Flut beim Bäcker oder am Kiosk und fragen: Muss das sein? Welch eine Ressourcenverschwendung…. Warum die Bonpflicht grundsätzlich aber wichtig ist und welche Lösungsansätze die CDU/CSU-Fraktion zur Eindämmung der Papierflut vorgeschlagen hat, möchte ich hier kurz erläutern.

Umsatzsteuerbetrug verhindern

Die Bon-Pflicht soll verhindern, dass bei der Umsatzsteuer betrogen wird. Ein Bon kann nur dann gedruckt werden, wenn die Transaktion in eine Kasse eingegeben wurde. So stellt die Bonpflicht sicher, dass auch wirklich alle Verkaufsvorgänge in der Kasse erfasst werden. Danach ist es nicht mehr möglich, die Kasse zu manipulieren. Anhand der Nummer des Bons kann das Finanzamt feststellen, ob dieser Verkaufsvorgang dann auch in der Buchhaltung erfasst wurde.

Bonpflicht verzichtbar bei Sichtkontakt zur Kasse

Ursprünglich vorgesehen war, dass der Bon ausgedruckt werden muss, wenn der Kunde es verlangt. Eine Verpflichtung zum Ausdrucken sollte es nicht geben. Im parlamentarischen Verfahren forderten die Länder – insbesondere die SPD-geführten – jedoch eine Bonpflicht. Die CDU/CSU-Fraktion hatte damals unter der Bedingung zugestimmt, dass es weitgehende Ausnahmeregelungen geben würde. Aus unserer Sicht macht es einen Unterschied, ob die Bonpflicht ein Geschäft betrifft, in dem der Kunde die Kasse und ihre Bedienung sieht (Beispiel: Bäckerei) oder ein Geschäft, in dem der Kunde die Kasse nicht sieht, weil ihm die Rechnung an den Platz gebracht wird (Beispiel: Café). In diesem Fall kann eine Bonpflicht sinnvoll sein, um für den Kunden zu dokumentieren, dass die Transaktion in eine Kasse gebucht wurde. In ersterem Fall hingegen erscheint die Bonpflicht verzichtbar. Leider handhaben das SPD-geführte Bundesfinanzministerium und die Länder die Ausnahmeregelung in der Praxis aktuell überaus restriktiv.

Kassenbon per E-Mail

Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion eine großzügigere Handhabung der Ausnahmeregelung. Dafür wäre aus unserer Sicht auch keine Gesetzesänderung nötig. Zudem wollen wir mit unserem Koalitionspartner besprechen, ob mit der Einführung von Kassensystemen mit zertifizierter Sicherheits-Einrichtung ab Oktober die Bonpflicht ganz entfallen oder ob zumindest eine Bagatellgrenze von 10 Euro eingeführt werden kann.

Festzuhalten bleibt auch: Ein Kassenbon muss nicht zwingend gedruckt werden. Die Rechnung kann auch auf Kundenkarten, per E-Mail oder direkt beim bargeldlosen Zahlen aufs Smartphone übermittelt werden.