Bezahlbares Wohnen ist oft als die soziale Frage unserer Zeit bezeichnet worden. Nicht nur in München sind die Mieten in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Koalitionsausschuss wurden deshalb u.a. folgende Maßnahmen für bessere Voraussetzungen für bezahlbares Wohnen und mehr Wohnraum beschlossen:
- Änderung des Baugesetzbuchs – Noch in diesem Jahr wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der höheres und dichteres, einfacheres und schnelleres Bauen ermöglichen soll. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf dem ländlichen Raum liegen.
- Mobilisierung von Bauland – Dafür sollen z. B. Bahn-Grundstücke verbilligt für den Mietwohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Bundeshaushalt sollen nach Möglichkeit zusätzlich 100 Millionen Euro zur Reaktivierung von Brachflächen für den Wohnungsbau fließen.
- Mietpreisbremse – Die Maßnahme wird um fünf Jahre bis 2025 verlängert und verschärft, um die Wirksamkeit zu steigern. Demnach darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Maklerkosten – Um Kosten beim Immobilienkauf für selbstgenutzten Wohnraum zu senken, soll die Bundesregierung ein Gesetz vorlegen, wonach derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, künftig maximal so viel an Maklerkosten trägt wie der Auftraggeber.
Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:
- Sozialer Wohnungsbau – Am 4. April 2019 trat die Grundgesetzänderung in Kraft, die es dem Bund ermöglicht, den Ländern ab 2020 zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zu gewähren. Bis 2021 sind dafür zwei Milliarden Euro vorgesehen (insgesamt fünf Milliarden Euro bis 2021).
- Baukindergeld – Familien oder Alleinerziehende erhalten für den ersten Bau oder Kauf einer Immobilie, in die sie selbst einziehen, einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr, zehn Jahre lang. Die Förderung ist bis 31. Dezember 2020 ausgeschrieben (Fördersumme insg. zehn Milliarden Euro).
- Neubau von Mietwohnungen – Der Neubau von Mietwohnungen wird – bei Bauanträgen, die bis Ende 2021 gestellt werden – mit einer Sonderabschreibung steuerlich gefördert, wenn die Wohnungen für mindestens zehn Jahre zu einem bezahlbaren Preis vermietet werden.
- Werkswohnungen – Bisher mussten Mieter, deren Arbeitgeber ihnen Wohnraum zu vergünstigten Mietkonditionen überließen, die Differenz zur ortsüblichen Miete als geldwerten Vorteil versteuern. Durch eine steuergesetzliche Änderung werden Mieter in Werkswohnungen nun massiv steuerlich entlastet.
Das sind die nächsten Schritte:
- Stärkung des Wohngeldes – Durch die Reform des Wohngeldstärkungsgesetzes sollen mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren; das Wohngeld soll erhöht werden; es wird von 2022 an alle zwei Jahre an Bestandsmieten und an Einkommensentwicklung angepasst. Am 1. Januar 2020 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Insgesamt werden sich die Ausgaben von Bund und Ländern nach der Reform im Jahr 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro belaufen.
- Baulandumwidmung – Wir wollen Anreize im Steuerrecht schaffen, damit mehr Flächen von Landwirtschaftsbetrieben und anderen Unternehmen in Bauland umgewandelt werden und dort gebaut wird.
- Entlastung des Wohnungsmarktes – Wir setzen uns für eine bessere räumliche Anbindung und Vernetzung von Städten und ländlichen Regionen ein, um den Wohnungsmarkt in Ballungsgebieten zu entlasten und die Lebensqualität im Umland zu steigern.
- Digitaler Bauantrag – Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen, um Prozesse zu optimieren und Bürokratie abzubauen. Dafür werden derzeit von Bund und drei Ländern digitale Bauanträge getestet, die für schnellere und günstigere Baugenehmigungen sorgen sollen.