Der Meisterberuf im Handwerk bleibt bestehen © Pixabay

Berufliche Bildung modern und flexibel

Die Bundesregierung hat diese Woche eine Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Die Reform, die 2020 in Kraft treten soll, sieht unter anderem die Einführung international anerkannter Berufsbezeichnungen sowie erweiterte Möglichkeiten vor, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Berufsbildung im internationalen Wettbewerb stärken

Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgelegte Gesetzentwurf wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern. Die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland ist international hoch angesehen. Die neuen Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/-in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für die entsprechenden Abschlüsse sollen dies widerspiegeln, die Bezeichnungen vereinheitlichen und die Einordnung der Qualifikationen im Ausland erleichtern. Die CDU/CSU hat es sich zum Ziel gesetzt, dass auch diejenigen, die Ausbildungsberufe ergreifen, bestmöglich auf eine globalisierte Arbeitswelt vorbereitet werden. Dazu gehört der Abbau von Hürden, die einem Auslandsaufenthalt entgegenstehen.

Handwerksmeister bleibt

Durch die Vereinheitlichung soll dem bisherigen Wildwuchs bei den Abschlussbezeichnungen Einhalt geboten werden. Während die neuen Bezeichnungen im nicht-handwerklichen Bereich eine Reihe von Abschlussbezeichnungen ersetzen werden, bleiben die bewährten Abschlussbezeichnungen im Handwerk erhalten. Der Meisterberuf im Handwerk bleibt somit bestehen. Zukünftig wird es lediglich möglich sein, den Zusatz „Bachelor Professional“ zu führen. Dies war auch Wunsch des Zentralverbands des deutschen Handwerks.

Chancengerechtigkeit – Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein weiterer Schwerpunkt des reformierten Berufsbildungsgesetzes liegt auf der Ausbildung in Teilzeit. Bisher war dies nur Auszubildenden gestattet, die alleinerziehend sind oder Angehörige pflegen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ausbildungsbetriebes, soll diese Möglichkeit von nun an auch Geflüchteten, lernbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen mit Behinderungen offen stehen. Auf diese Weise fördern wir die Durchlässigkeit des Bildungssystems und die soziale Mobilität in unserer Gesellschaft. Das Bemühen um Chancengerechtigkeit betrachten wir in der Unionsfraktion als unerlässliche Grundlage für die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dies entspricht unserem Auftrag als Volksparteien. Deshalb müssen wir auch künftig darauf achten, dass sich jeder – ungeachtet der individuellen Lebensumstände – durch Fleiß und Einsatz einen Platz in der Gesellschaft erarbeiten kann.

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland ist ein Erfolgsmodell, um das uns weltweit viele Länder beneiden. Bei aller Zufriedenheit mit dem Erreichten sollten wir uns jedoch nicht dazu verleiten lassen, den Status quo zu verwalten. Nur durch kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an sich verändernde Rahmenbedingungen werden wir in der beruflichen Bildung auch in Zukunft hervorragende Ergebnisse erzielen.