Ich freue mich sehr, dass wir gestern im Bundestag die steuerliche Begünstigung von Werkswohnungen beschlossen haben. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und entlastet vor allem die Bürger, die unsere Stadt am Laufen halten – U-Bahn-Fahrer, Polizisten, Pflegekräfte.
Ausgangspunkt des Gesetzes im Wahlkreis
Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war der Fall der Besteuerung von Dienstwohnungen für Pflegekräfte der Barmherzigen Schwestern in Berg am Laim. Die Barmherzigen Schwestern in Berg am Laim betreiben in München und Umland zwei Krankenhäuser und Pflegeheime. An ihre Pflegekräfte vermieten sie Wohnungen, da diese in München kaum günstigen Wohnraum finden. Da die Miete der Barmherzigen Schwestern für ihre Mitarbeiterwohnungen unter der ortsüblichen Miete liegt, müssen die Pflegekräfte die Differenz zwischen gezahlter und ortsüblicher Miete als geldwerten Vorteil versteuern.
Nachdem ich in intensiven Gesprächen mit meinen Kollegen der CSU-Landesgruppe auf die Problematik hingewiesen hatte, wurde meine Forderung nach einer steuerlichen Entlastung von Mietern in Werkswohnungen im Januar 2019 offizielle Position der CSU und schließlich der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von der Notwendigkeit einer steuergesetzlichen Änderung konnte ich auch den bayerischen Finanzminister Albert Füracker überzeugen, der im Bundesrat eine Initiative startete. Nach langen Debatten im Finanzausschuss wurde mein Vorschlag schließlich in den Gesetzentwurf aufgenommen.
Bis zu 250 Euro monatlich mehr Netto vom Brutto
Konkret sieht das nun beschlossene Gesetz folgende Entlastungen für Mieter von Werkswohnungen vor: Auf die im Mietspiegel errechnete ortsübliche Miete wird ein Bewertungsabschlag von einem Drittel vorgenommen. Dies führt dazu, dass kein oder nur mehr ein geringer Betrag als geldwerter Vorteil versteuert werden muss und somit bis zu 250 Euro monatlich mehr Netto vom Brutto im Geldbeutel bleiben.
Beitrag zum bezahlbarem Wohnen in München
Der steuerliche Entlastungseffekt der Neuregelung wird zudem durch den Beschluss der Bundesregierung verstärkt, wonach der Betrachtungszeitraum zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Mietspiegel von den letzten vier auf die letzten sechs Jahre erweitert wird. Dadurch sinkt die ortsübliche Vergleichsmiete, die Steuerlast wird somit weiter vermindert.
Ich bin froh und dankbar, dass die CDU/CSU-Fraktion mich in meiner Forderung unterstützt hat und es uns mit vereinten Kräften gelungen ist, für viele tausende Bürger einen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen zu leisten.