Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Nachtragshaushalt 2021 am vorgestrigen Mittwoch, den 15.11.2023 wurde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Bundeshaushalt nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig erklärt. Karlsruhe hat damit die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt.
Bereits im April 2022 hatten wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Koalition eingereicht. Die Klage zielte auf die verfassungsrechtliche Überprüfung eines fragwürdigen Haushaltsmanövers der Ampel-Koalition ab: Im Februar 2022 erfolgte die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in ein Sondervermögen, welches heute als Klima- und Transformationsfonds (KTF) bekannt ist. Ursprünglich waren diese Kreditermächtigungen für die Corona-Politik vorgesehen, wurden dann aber letztendlich nicht dafür benötigt. Diese Maßnahme führte zu einer Anhebung des Sondervermögens von 40 auf 100 Milliarden Euro.
Die Gesamtsumme wurde im Jahr 2021 verbucht, obwohl ihre tatsächliche Auszahlung erst für die folgenden Jahre geplant war. Die buchhalterischen Regelungen des Haushaltsrechts wurden zuvor entsprechend modifiziert. Diese Ampel-Trickserei ermöglichte der Regierung, die Schuldenbremse in den Jahren 2023 und, wie bisher geplant, auch 2024 wieder einzuhalten, nachdem sie von 2020 bis 2022 vor allem aufgrund der Corona-Epidemie ausgesetzt war. Der Fonds fungierte demnach als klassischer Schattenhaushalt zur Umgehung der Kreditgrenzen für den regulären Bundeshaushalt.
Mit seinem Urteil hat das BVerfG nun deutlich klargestellt, dass die Ampel-Koalition nicht nur die Schuldenbremse nicht eingehalten, sondern sie auch verschleiernd umgangen hat. Durch ihr Handeln hat die Ampel-Koalition sehenden Auges erhebliche haushalterische Probleme in großem Umfang geschaffen.
Die Ampelfraktionen werden jetzt einen Weg finden müssen, die 60-Milliarden-Lücke im KTF zu füllen. Andernfalls könnten Investitionen in zahlreiche Klimaschutzprojekte gefährdet sein. Dies wirft natürlich insgesamt die Frage auf, wie die Bundesregierung ihre kostspieligen Vorhaben weiterhin finanzieren wird. Es ist bereits abzusehen, dass dafür an anderen Stellen im Haushalt und bei Projekten Kürzungen vorgenommen werden müssen.
Mit dem Urteil des BVerfG wurde einem schuldenfinanzierten Sondervermögen, haushaltspolitischen Tricksereien und der Aushöhlung der Schuldenbremse Einhalt geboten – und das ist auch gut so.