© Pixabay

12 Euro Mindestlohn: Warum ich dem Ampel-Gesetz nicht zugestimmt habe

Sie haben es sicherlich schon selbst beim Wocheneinkauf gemerkt: Alles wird teurer. Vor allem die Preise für Lebensmittel und Energie sind betroffen. Dabei handelt es sich um Posten, auf die man nicht einfach verzichten kann und viele, die jeden Cent ohnehin bereits zweimal umdrehen müssen, haben an diesen Stellen keinen Spielraum mehr zum Sparen. Vor allem an jene Menschen musste ich heute bei der Abstimmung über die Erhöhung des Mindestlohns denken.

Die Erhöhung des Mindestlohns ist richtig

Ich finde, ein Mindestlohn in Höhe von 12 Euro ist richtig, um Beschäftigte vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen. Zur Wahrheit gehört, dass eine ganze Reihe von Tarifabschlüssen diese Erhöhung ohne politischen Einfluss schon vorweggenommen hat. Wir als CDU/CSU-Fraktion stehen für faire Löhne. Angesichts der bereits erwähnten massiv gestiegenen Inflationsrate von aktuell über sieben Prozent ist eine Erhöhung des Mindestlohns also geboten.

Vielleicht fragen Sie sich nun, warum ich dem Gesetzentwurf der Ampel dennoch nicht zustimmen konnte. Dafür gibt es zwei Gründe.

Unnötige Bürokratie und Belastung

Erstens werden mit dem Gesetz Dokumentationspflichten verschärft, also die Pflicht, Arbeitsstunden zu notieren und zu erfassen. Das Gesetz lässt nicht erkennen, warum ein Bedarf dafür bestehen sollte, die Dokumentationspflichten noch weiter zu erhöhen – zumal er auch keine negativen Erfahrungen bezüglich der Höhe der Schwellenwerte für Dokumentationspflichten erwähnt.

Es ist daher nicht nachzuvollziehen, warum der Gesetzentwurf dennoch eine unverhältnismäßige Erhöhung der Schwellenwerte vorsieht. Diese zusätzliche Bürokratie ist eine große Bürde für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die damit einhergehende Zeit- und Kostenbelastung ist gerade in Krisenzeiten, in denen viele kleine Unternehmen ohnehin mit sehr widrigen Umständen kämpfen, schädlich. Der Gesetzesentwurf legt zudem falsche Prämissen bei der Berechnung der monatlichen Arbeitszeiten zugrunde. Selbst nach eigenen Schätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales schafft das Gesetz für rund 750.000 Beschäftigte zusätzliche Dokumentationspflichten.

Gefahr des politischen Überbietungswettbewerbs

Ein weiterer Grund für meine Enthaltung: Der politische Eingriff zur Festlegung der Höhe des Mindestlohns ohne die Einbindung der Mindestlohnkommission ist falsch. Der Gesetzgeber hat 2014 beschlossen, dass über die weitere Entwicklung des Mindestlohns die aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Wissenschaft zusammengesetzte Mindestlohnkommission entscheiden soll.

Die Lohnfindung in einer Sozialen Marktwirtschaft liegt bei den Tarifpartnern. Das gilt auch für den Mindestlohn. Hier sollten wir auf den Sachverstand der Tarifpartner vertrauen. Die Kommission folgt dabei gesetzlichen Kriterien und führt eine Gesamtabwägung durch. Mit dem Eingriff des Gesetzgebers wird die Mindestlohnkommission ausgehebelt, die Sozialpartnerschaft geschwächt und der Mindestlohn politisiert.

Für mich ist klar: Eine politische Lohnfindung wird weder den sozialen Bedürfnissen noch den wirtschaftlichen Erwägungen gerecht. Die nun vorgesehene politische Festsetzung des Mindestlohns muss deshalb eine einmalige Ausnahme bleiben. Die aktuellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Rekordinflation waren bei der vergangenen Empfehlung der Mindestlohnkommission noch nicht absehbar.

Überzeugungen über Bord geworfen

Die Mindestlohnkommission darf zukünftig nicht noch einmal übergangen werden. Sonst droht ein Überbietungswettbewerb, der populistischen Forderungen Tür und Tor öffnet. Gerade das sollte mit Einsetzung der Mindestlohnkommission verhindert werden – und das war auch 2014 Konsens in der Großen Koalition. Die damalige SPD-Bundesarbeitsministerin hat dies selbst angeführt, aber davon scheint die SPD-geführte Ampel nun nichts mehr wissen zu wollen.