Damit Verbraucher künftig einfacher ihr Recht durchsetzen können, haben wir gestern das Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage verabschiedet. Betroffene von Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, können mit diesem Rechtsschutzinstrument nun kostenlos die entscheidenden Vorfragen ihrer Ansprüche klären lassen. So ermöglichen wir eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Personen zustehen und bringen die Verbraucher auf Augenhöhe mit den Unternehmen. Auch die geschädigten Dieselkunden können das Instrument noch für die Rechtsdurchsetzung ihrer Ansprüche nutzen. Die in diesen Fällen bis zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann somit bis zur Klärung verhindert werden. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag wie vereinbart zügig um.
Das neue Instrument der Musterfeststellungsklage zielt unter anderem auf Bagatellschäden, bei denen jedem einzelnen Betroffenen ein Verlust von wenigen Euro entsteht, die einen Schadensersatzprozess unverhältnismäßig erscheinen lassen. Verbraucher können sich in solchen Fällen künftig von Verbänden vertreten lassen. Eine Bindungswirkung entfaltet sich für diejenigen Verbraucher, die sich hierfür in einem Klageregister anmelden. Diese Regelung soll zum 1. November 2018 in Kraft treten.
Auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren
Ich freue mich insbesondere darüber, dass auch kleine und mittlere Unternehmen indirekt von der Musterfeststellungsklage profitieren. Das konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren noch durchsetzen. Kleine Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihre eigene Klage auszusetzen, bis in einem parallel laufenden Musterfeststellungsverfahren entschieden worden ist. Damit können zum Beispiel auch kleine Handwerksbetriebe indirekt vom Musterfeststellungsurteil als Präzedenzurteil profitieren.
Geschäftsmodell für Abmahnvereine verhindert
Wichtig war mir, dass sich die Musterfeststellungsklage nicht als Geschäftsmodell für unseriöse Verbände oder Großkanzleien eignet, bei dem es um Honorare oder andere Gewinnabsichten geht. Damit kein Missbrauch entsteht, wird die Klagebefugnis der Verbände an hohe Hürden geknüpft. So müssen sie zum Beispiel mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit vier Jahren bestehen. Auch müssen die Verbände in Bezug auf ihre Finanzierung Transparenz herstellen. Abmahnvereine können so rechtzeitig erkannt werden.
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