UN-Hauptquartier in New York © pixabay

Der UN-Migrationspakt: Mythen und Fakten

In dieser Woche hat die Diskussion um den „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ (Global Compact for Migration) für reichlich Aufsehen gesorgt. Er soll bei der UN-Generalversammlung im Dezember in Marrakesch unterzeichnet werden. Dabei wurden von einigen Gruppen bewusst Falschinformationen und Fehlinterpretationen verbreitet und Verschwörungstheorien in die Welt gesetzt. Ich sage ganz klar: Der Pakt hat weder die Förderung von Massenmigration noch die Aufgabe der nationalen Souveränität zum Ziel. Im Folgenden gebe ich Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zu dem Pakt.

Was ist der „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“?

Bei dem 34-seitigen Entwurf handelt es sich um ein politisches Dokument der unterzeichnenden Staaten. Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren 23 Punkte, wie sich illegale Migration verhindern und legale Migration besser steuern und ordnen lässt. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Migration zu fördern, Fluchtursachen zu bekämpfen und Migration besser zu ordnen und zu regeln. Fakt ist, dass das Thema Migration, insbesondere die illegale Migration, von keinem Staat allein bewältigt werden kann. Der Migrationspakt ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik und zielt darauf ab, dass alle internationalen Partner zusammen eine größere Verantwortung beim Umgang mit Migration übernehmen.

Entstehen aus dem UN-Migrationspakt neue Pflichten für Deutschland?

Nein. Der Pakt ist rechtlich unverbindlich. Er ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Weder werden dadurch Hoheitsrechte eingeschränkt noch übertragen. Allerdings soll er eine politische Bindewirkung erzielen, sonst müsste man ihn ja gar nicht verabschieden. Die politischen Vorgaben erfüllt Deutschland grundsätzlich bereits. Sie stehen im Einklang mit den Zielen, die CDU und CSU im Koalitionsvertrag durchgesetzt haben.

Wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, eingeschränkt?

Nein. In dem Dokument werden diese Rechte der Staaten bekräftigt. Die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel sollen grenzüberschreitend bekämpft sowie das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu unterbinden.

Welche Prinzipien des UN-Migrationspaktes konnte die Bundesregierung durchsetzen?

  • Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise.
  • Klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration.
  • Bekräftigung der Bedeutung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Konsequenz der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern.
  • Keine Verpflichtung, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen.

Trägt der UN-Migrationspakt auch zu einer gerechteren Lastenverteilung bei?

Ja, indem er möglichst viele Herkunfts-, Transit- und Zielländer politisch einbindet, damit sie einen größeren Beitrag zur Reduzierung der illegalen Migration und  Bekämpfung von Fluchtursachen leisten.

Ist es zutreffend, dass der UN-Migrationspakt bedeutet, dass Deutschland bis 2035 jährlich 2 Millionen Menschen aufnehmen soll und damit unsere Identität in Gefahr gerät?

Nein. Der UN-Migrationspakt enthält keinerlei Aufnahmezusagen. In dem Pakt steht ausdrücklich, dass die Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche achten müssen.

Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt sichere, geordnete und reguläre Migration stärken soll – also zum Beispiel legale Einreisen für Arbeitszwecke?

Ja. Eines der rechtlich nicht bindenden Ziele besteht darin, Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, aber nur im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot. Dies entspricht dem, was die unionsgeführte Bundesregierung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf der Basis der Eckpunkte vom 2. Oktober 2018 plant.

Sieht der UN-Migrationspakt vor, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus Zugang zu Grundleistungen erhalten sollen?

Es ist im ureigensten deutschen Interesse, dass auch mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. So kann erreicht werden, dass mehr Migranten in diesen Ländern bleiben. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 18. Juli 2012 fest und verwies auf die Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Darüber hinaus gehende Sozialleistungen in Deutschland werden aus dem UN-Migrationspakt nicht begründet.

Kam der UN-Migrationspakt ohne Wissen des Deutschen Bundestages zustande?

Nein. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr in ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet. Sie hat über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Der Deutsche Bundestag hat sich am 19. April 2018 im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem UN-Migrationspakt befasst. In dieser Woche hat das Parlament ein weiteres Mal über den Pakt debattiert.

Trifft es zu, dass der Pakt von den Staaten fordert, Kritik an Einwanderung und an dem Migrationspakt zu unterbinden?

Nein. Die Unterzeichnerstaaten sollen im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung schützen. Sie sollen allerdings einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der bereits bestehenden deutschen Rechtslage gegen Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik.

Der Entwurf des UN-Migrationspakts in deutscher Sprache findet sich hier.