Trauerstaatsakt zur Rückführung sterblicher Überreste von Opfern namibischer Volksgruppen in Windhuk 2018 © Büro Dr. Stefinger MdB

Stefinger vertritt Bundestag bei Trauerstaatsakt in Namibia

Zum dritten Mal hat Deutschland sterbliche Überreste von Opfern aus den Volksgruppen der Herero und Nama an Namibia übergeben, die während der Kolonialzeit nach Deutschland gebracht wurden.

Bei der Aufarbeitung unseres kolonialen Erbes gibt es noch einiges nachzuholen. Wir können das Geschehene nicht ungeschehen machen, aber wir können Namibia auf seinem Weg in die Zukunft unterstützend begleiten. Während meiner Reise nach Südafrika und Namibia nahm ich in Windhuk an der feierlichen Rückführung sterblicher Überreste von Opfern namibischer Volksgruppen teil. Die deutsche Delegation wurde von Michelle Müntefering, Staatsministerin für internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, geleitet.

Während der Kolonialzeit wurden aus dem damaligen Deutsch-Südwest-Afrika menschliche Überreste von Opfern der Herero und Nama entwendet und zu vorgeblich wissenschaftlichen Zwecken ins deutsche Kaiserreich gebracht. Zum dritten Mal nach 2011 und 2014, aber zum ersten Mal mit Beteiligung der Bundesregierung, sind nun Gebeine dieser Volksgruppen wieder nach Namibia zurückgebracht worden, begleitet von Vertretern ihrer Gemeinschaften, der Kirchen und der beiden Regierungen. Dazu fand in Berlin ein Gedenkgottesdienst mit anschließender Übergabezeremonie statt. Staatsministerin Müntefering übergab der gut 70-köpfigen Delegation aus Namibia die menschlichen Überreste und reiste anschließend mit nach Windhuk.

Deutschland ist sich seiner historischen und moralischen Verantwortung für Namibia bewusst. Diese Verantwortung werden wir auch in Zukunft wahrnehmen.

Foto: Dr. Wolfgang Stefinger mit dem Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Namibia, Ruprecht Polenz beim Staatsakt

Zum Hintergrund: 

Die Kolonie Deutsch-Südwest-Afrika, das heutige Namibia, bestand von 1884 bis zum Ersten Weltkrieg. Zwischen 1904 und 1908 schlugen deutsche Kolonialtruppen dort Aufstände der Herero und Nama nieder. Zehntausende starben bei den Kämpfen, verdursteten in der Wüste oder kamen in den anschließend eingerichteten Lagern um.

Die politische Aufarbeitung dieses schrecklichen Kapitels in der Geschichte ist seit 2015 Gegenstand von Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Namibia. Ziel ist, ein gemeinsames Verständnis über die Vergangenheit zu entwickeln und die auch jetzt noch spürbaren Folgen der Kolonialzeit zu überwinden. Unter anderem geht es darum, die Lebensumstände der besonders betroffenen Volksgruppen Herero und Nama zu verbessern, wie zum Beispiel die Infrastruktur, die Energie- und Wasserversorgung und die beruflichen Bildung. Forderungen nach Reparationszahlungen, die immer wieder von verschiedenen Gruppierungen vorgebracht werden, lehnt Deutschland aufgrund fehlender Rechtsgrundlage ab. Die Bundesregierung ist überzeugt: Über 100 Jahre nach den Ereignis-sen aus der Kolonialzeit ist nur eine politische und keine juristische Aufarbeitung möglich.

Schon seit der Unabhängigkeit der Republik Namibia im Jahr 1990 haben sich besonders intensive bilaterale Beziehungen entwickelt. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit beläuft sich nach über zwei Jahrzehnten auf rund eine Milliarde Euro, und es gibt eine enge kulturelle Verbindung zu der deutsch-sprachigen Gemeinschaft in Namibia. Die Entschließungen des Deutschen Bundestags in den Jahren 1989 und 2004, in der die historische und politische Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia festgestellt wurde, war richtungweisend für die deutsche Namibia-Politik. Viele Organisationen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft aber auch die Kirchen beschäftigen sich seit langem intensiv mit der Aufarbeitung der Vergangenheit.