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Pflegewohnungen in Berg am Laim sollen besteuert werden – brauchen Lösung!

Die Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul in Berg am Laim betreiben in München und Umland zwei Krankenhäuser und Pflegeheime. An ihre Pflegekräfte vermieten sie Wohnungen, da diese in München kaum günstigen Wohnraum finden. Da die Miete der Barmherzigen Schwestern für ihre Mitarbeiterwohnungen von der ortsüblichen Miete abweicht, müssen die Pflegekräfte nun die Differenz zwischen gezahlter und ortsüblicher Miete als geldwerten Vorteil versteuern. Das ist rechtlich korrekt. Aber läuft dem Ziel, Unternehmen zu ermuntern, bezahlbaren Wohnraum für Mitarbeiter in München anzubieten, diametral entgegen!

Was ortsüblich ist, legt der Mietspiegel fest. Dieser ist Kern des Problems. Die Berechnung der Durchschnittsmieten ist seit längerem in der Kritik. Der Berechnungszeitraum wurde kürzlich von vier auf sechs Jahre ausgeweitet. Das war ein erster wichtiger Schritt, aber reicht für München nicht. Jetzt soll der Oberbürgermeister eine Initiative über den Deutschen Städtetag initiieren, um die Besteuerung von Werkswohnungen zu ändern. Andere fordern von der Landeshauptstadt, dass sie die Berechnungen des Mietspiegels ändert und nicht nur Neuvermietungen für die Miethöhe nach Mietspiegel zugrunde legt, sondern auch Bestandsmieten miteinbezieht. Dies würde nämlich aller Voraussicht nach eine Reduzierung der ortsüblichen Miete nach sich ziehen.

Niemand kann Zweifel daran haben, dass wir Personal für Pflege- und Sozialberufe in München unterstützen müssen. Das umfasst natürlich eine entsprechende Entlohnung für die anspruchsvolle Arbeit, muss in München aber auch eine Unterstützung beim Finden einer Wohnung zu bezahlbaren Preisen mit einschließen. Ich rufe sowohl die Stadt, das Land als auch den Bund dazu auf, aktiv dazu beizutragen, dass der Vollzug beziehungsweise die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden, dass Träger von Krankenhäusern und Pflegeheimen für ihr Personal günstige Wohnungen als zusätzlichen Anreiz anbieten können, ohne dass dieser Vorteil steuerlich zu Buche schlägt. Unverzüglich werde ich mich diesbezüglich an den Bundesfinanzminister, den Bayerischen Finanzminister und den Münchner Oberbürgermeister wenden, mit der Bitte, sämtliche rechtlichen Möglichkeiten entweder auszuschöpfen oder schnellstmöglich zu schaffen.

Ich stehe bereits mit der Direktion der Barmherzigen Schwestern und meinen Kollegen in den zuständigen Bundestagsausschüssen in Kontakt. Es braucht eine politische Lösung und Rahmenbedingungen, dass nicht durch die Hintertür die Mitarbeiter die Zeche für preisgünstigen Wohnraum zahlen. Die Barmherzigen Schwestern haben mich an ihrer Seite!