Nach langen und intensiven Verhandlungen hat der Bundestag diese Woche die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Mit der EEG-Novelle setzen wir entscheidende Impulse für das Gelingen der Energiewende und für mehr Klimaschutz.
Eigenerzeugung und -verbrauch von Photovoltaikstrom begünstigt
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Anhebung der EEG-Umlagebefreiung von bisher 10kWp auf künftig 30kWp. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt/peak” und ist die übliche Einheit für die Spitzenleistung bei Photovoltaikanlagen unter genormten Testbedingungen. Mit dem neuen Grenzwert setzen wir einen großen Anreiz, vorhandene Dachflächen besser zu nutzen und den selbst produzierten grünen Strom selbst zu verbrauchen. Der zusätzlich gewonnene Strom kann dann zum Beispiel für eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto genutzt werden.
Gute Nachrichten für Solarstrom-Pioniere
Neben der Steigerung der Rentabilität privater Photovoltaikanlagen ging es auch darum, die Bestandsanlagen weiter am Netz zu halten. Nach 20 Jahren Förderung über das EEG fallen ab dem kommenden Jahr die ersten Photovoltaikanlagen aus der Förderung. Diese müssen wirtschaftlich und unbürokratisch weiter betrieben werden können. Deshalb haben wir uns statt des ursprünglich vorgesehenen verpflichtenden Smart-Meter-Einbaus darauf geeinigt, dass das Wirtschaftsministerium prüft, ab welchen Kilowattgrenzen Neu- und Bestandsanlagen intelligente Stromzähler einbauen müssen. Zudem wird es eine Anschlussvergütung zum Marktpreis geben.
Neue Ökostrom-Konzepte ermöglicht
Darüber hinaus macht die Novelle den Weg frei für neue Mieterstrom-Projekte, bei denen Vermieter gewissermaßen als Ökostrom-Anbieter auftreten. Bisher wurden solche innovativen Konzepte von der Gewerbesteuerpflicht behindert, die nun wegfallen wird. Darüber hinaus ermöglicht die Reform neue Quartiersansätze in Städten, durch die ganze Quartiere mit Mieterstrom versorgt werden können.
Schlüsseltechnologie „grüner“ Wasserstoff
Die Reform des Ökostromgesetzes sieht zudem die Befreiung des „grünen“ Wasserstoffs von der EEG-Umlage vor. Der grüne Wasserstoff ist ein zentrales Element für die Energiewende und die Erreichung der Klimaziele. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir attraktive Rahmenbedingungen, mit denen der Markthochlauf für diesen Schlüsselrohstoff gelingen und Deutschland zum Weltmarktführer in der grünen Wasserstofftechnologie werden kann.