In punkto Digitalisierung geht es voran: Mit dem diese Woche verabschiedeten Telekommunikationsmodernisierungsgesetz hat der Bundestag erstmals einen klaren gesetzlichen Auftrag für den Mobilfunk- und Glasfaserausbau geschaffen. Damit setzt die Koalition die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung vom November 2019 um und legt den künftigen Rechtsrahmen fest.
4G entlang aller Straßen und Schienenstrecken
So erhält die Bundesnetzagentur den Regulierungsauftrag, entlang aller Straßen und Schienenstrecken bis 2026 mindestens 4G zu gewährleisten – und das für alle Mobilfunkkunden durchgehend und unterbrechungsfrei. Funklöcher gehören dann der Vergangenheit an. Und es wird gleichzeitig die Basis für einen flächendeckenden 5G-Ausbau gelegt. Notfalls können Anbieter auch zum gemeinsamen Mobilfunknetzausbau im ländlichen Raum verpflichtet werden. Zudem werden die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der TK-Infrastruktur entschlackt.
Verbesserte Kündigungsmöglichkeiten beim Handyvertrag
Wichtige Neuerungen betreffen den Verbraucherschutz: Festnetz- und Mobilfunkverträge können weiterhin eine 24monatige Vertragslaufzeit enthalten. Danach muss es aber eine monatliche Kündigungsmöglichkeit des Vertrags geben, um Kettenverträge zu verhindern. Auch müssen die Anbieter daneben weiter 1-Jahres-Verträge anbieten.
Rechtsanspruch auf schnelles Internet
Mit dem Rechtanspruch auf schnelles Internet wird erstmals eine Grundversorgung verpflichtend festgelegt. Neben der Mindestbandbreite wurden zwingend festzulegende technische Kriterien wie Latenz und Uploadrate ergänzt. Nur so kann sichergestellt werden, dass über diese Grundversorgungsanschlüsse Homeschooling und Homeoffice mit Verschlüsselung stabil und ohne Einbußen möglich sind.
Förderung für Glasfaserausbau in Gebäuden
Das Gesetz sieht zudem erstmals ein Förderinstrument für den Glasfaserausbau in Gebäuden vor. Viele Mieterinnen und Mieter erhalten bis 2027 einen Glasfaseranschluss in ihrer Wohnung. Das Auslaufen der bisherigen Umlagefähigkeit von Kabelnetzen – einem Relikt aus den 1980er Jahren – ermöglicht so den Wettbewerb der Netzanbieter um die Endkunden.