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Haushaltsentwurf 2018: Nachbesserungen nötig

Diese Woche haben wir mit den Haushaltsberatungen begonnen: Der Kabinettentwurf liegt nun vor und enthält neben dem Haushalt 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 die Eckwerte für 2019. Verabschiedet werden soll der Etat dann Anfang Juli. Gut ist: Auch in den kommenden Jahren werden wir an einem Haushalt ohne neue Schulden festhalten. Für mich eine Frage der Generationengerechtigkeit. Denn die Schulden von heute sind die Steuererhöhungen von morgen! Gleichzeitig wollen wir angesichts der guten Haushaltslage aber auch schauen, wie wir die Bürgerinnen und Bürger entlasten können.

Bei den Beratungen können wir die neue Steuerschätzung berücksichtigen, wonach die Ausgabenspielräume des Bundes bis 2022 noch einmal um insgesamt 10,8 Milliarden Euro auf 56,8 Milliarden Euro ansteigen werden. Da diese Schätzung bei Kabinettbeschluss noch nicht vorlag, werden wir die Verwendung dieser Mittel nach klaren Prioritäten vornehmen: Abbau der kalten Progression, Investitionen in Digitalisierung sowie Erhöhung der Mittel für die Bundeswehr und Entwicklungszusammenarbeit.

 „Schwarze Null“ bleibt

Der Haushaltsplan sieht Ausgaben und Einnahmen von 341 Milliarden Euro vor. Der Bund will im Haushaltsjahr 2018 keine Kredite zur Deckung von Ausgaben aufnehmen. Die „schwarze Null“ bleibt also auch weiterhin bestehen. Zum ersten Mal seit 2002 wird die Schuldenobergrenze aus dem europäischen Stabilitätspakt von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wieder eingehalten! Dennoch gibt es noch einiges zu verbessern, so zum Beispiel bei den Investitionen: Der Plan von SPD-Bundesfinanzminister Scholz, in den Jahren 2021 und 2022 deutlich weniger investieren, muss korrigiert werden.

Mehr Geld für Entwicklungs- und Verteidigungspolitik nötig

Bei den Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und Verteidigung sind ebenfalls noch deutliche Korrekturen nötig. Zwar stehen im BMZ-Haushaltsentwurf für 2018 mit 9,4 Milliarden Euro deutlich mehr Mittel als im vergangenen Jahr zur Verfügung, aber bereits für 2019 sieht der Entwurf wieder eine Absenkung vor. Und auch im Verteidigungshaushalt sind zu geringe Steigerungen geplant. Insgesamt sieht das Kabinett hierfür rund 38,5 Milliarden Euro vor.

Das steht sowohl im Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags als auch Deutschlands außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitischen Interessen und Verpflichtungen. Angesichts der wachsenden Bedrohungen sind mehr Haushaltsmittel für die Sicherheit Deutschlands unerlässlich. Und für die Entwicklungspolitik benötigen wir unbedingt zusätzliche Mittel zur Minderung von Fluchtursachen und zum Schutz der Lebensgrundlagen der Menschen. Denn jeder Cent gibt Zukunft und macht Hoffnung vor Ort.

Koalitionsvertrag muss eingehalten werden

Entweder handeln wir jetzt beherzt oder wir werden die Krisen dieser Welt noch einmal befördern. Wir brauchen eine handlungsfähige Außenpolitik, eine tatkräftige Entwicklungszusammenarbeit und eine einsatzbereite Bundeswehr. Das ist unser Ansatz der vernetzten Sicherheit. Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, mehr Geld für Entwicklungszusammenarbeit und Verteidigung zur Verfügung zu stellen, muss auf jeden Fall umgesetzt werden. Deshalb müssen wir diese Eckwerte in den anstehenden Beratungen nachbessern.

 Zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung

Erfreulich sieht es beim Budget des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus: Es steigt 2018 um 336 Millionen Euro auf eine Rekordetat von insgesamt knapp 17,6 Milliarden Euro an. So haben wir die Investitionsquote im Bereich Forschung und Wissenschaft deutlich erhöht: Gegenüber dem ersten Regierungsentwurf sind 25 Millionen Euro zusätzlich für diesen Bereich vorgesehen. Die Ausgaben für die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft wurden gegenüber dem Vorjahr erneut um drei Prozent erhöht.

 Wohnungsbauoffensive gestartet

Positiv ist auch, dass der Bund für die kommenden Jahre mehr Mittel für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Zudem hat das Kabinett die Grundgesetzänderung zur Fortführung der sozialen Wohnraumförderung über das Jahr 2019 hinaus beschlossen und damit schnell das erste Vorhaben der im Koalitionsvertrag vereinbarten Wohnungsbauoffensive umgesetzt. Zusammen mit dem geplanten Baukindergeld und der Sonderabschreibung für den Neubau von Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment wird hier ein Paket geschnürt, das auch auf dem angespannten Münchner Wohnungsmarkt für eine gewisse Entlastung sorgen wird.