Brainlab aus meinem Wahlkreis entwickelt Hard- und Softwaresysteme im Gesundheitswesen © Brainlab

Gesundheitswesen erhält Digitalisierungsschub

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern können. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, erhält auch unser Gesundheitswesen den notwendigen Digitalisierungsschub und wird zukunftsfester.

Unbestritten ist: Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Mit dem Gesetz wird zudem der Zugang zur Videosprechstunde erleichtert sowie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiterentwickelt. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update.

Telemedizin wird ausgebaut und attraktiver

So wird unter anderem die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll diese anbieten. Zudem werden telemedizinische Leistungen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht.

E-Rezept und elektronische Patientenakte werden weiterentwickelt

Für verschiedene Bereiche wie häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Betäubungsmittel und weitere verschreibungspflichtige Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt. Versicherte erhalten die Möglichkeit, Rezept- und Medikationsinformationen in ihre elektronischen Patientenakten einzustellen und sollen künftig Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können.

Neue digitale Anwendungen in der Pflege

Digitale Pflegeanwendungen sind als digitale Helfer auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung verfügbar. Sie können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu verbessern. Hier wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffen.

Daneben sieht das Gesetz vor, die digitale Vernetzung zu fördern, das bereits bestehende Nationale Gesundheitsportal auszubauen und die Telematikinfrastruktur zu modernisieren und zu erweitern. So erhalten Versicherte und Leistungserbringer ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren. Organspendeerklärungen in dem vom BfArM zu errichtenden Organspenderegister können künftig auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen getätigt werden, selbst dann, wenn die Versicherten keine elektronische Patientenakte nutzen. Parallel werden Datenschutz und Informationssicherheit gestärkt.