CDU und CSU haben viel bewegt in den vergangenen vier Jahren © CDU/CSU-Fraktion

Bilanz: Für einen starken Staat und mehr Sicherheit

In den vergangenen vier Jahren haben CDU und CSU im Bundestag viele bedeutende Vorhaben abgeschlossen, die unseren Alltag verbessern und Deutschland stärken. Die wichtigsten Erfolge stelle ich in den kommenden Wochen kurz und knapp vor. Ich beginne mit dem Thema „Innere und äußere Sicherheit“ – so haben wir dafür gesorgt, dass der Rechtsstaat schlagkräftiger wird:

  • Pakt für den Rechtsstaat: Gemeinsam mit den Ländern haben wir den Rechtsstaat durch eine verbesserte Personalausstattung gestärkt. Die Länder schaffen mit Unterstützung des Bundes bis Ende 2021 insgesamt 2.500 neue Stellen in der Justiz, davon 2.000 für Richter und Staatsanwälte. Der Bund schafft zusätzliche Stellen bei der Bundesanwaltschaft und beim Bundesgerichtshof. Für Polizeiaufgaben werden Bund und Länder bis Ende 2021 insgesamt 7.500 neue Stellen schaffen. Der Großteil davon ist bereits eingerichtet.
  • Personelle Stärkung der Polizei: Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist der Personalkörper der Bundespolizei von 39.684 auf 49.945 Stellen, der des Bundeskriminalamtes von 5.260 auf 8.027 Stellen und der des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von 611 auf 1.533 Stellen angewachsen. Ähnliche Zuwächse sind auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu verzeichnen.
  • Attraktivität der Bundespolizei verbessert: Die Anhebung der Polizeizulage um rund 70 Prozent und die Erhöhung der Einstiegsbezüge für die Polizeianwärter macht den Dienst bei der Bundespolizei attraktiver.
  • Mehr Cybersicherheit: Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 haben wir für mehr Cyber- und IT-Sicherheit gesorgt, den Schutz der kritischen Infrastruktur ausgebaut und dem BSI die neue Funktion des Verbraucherschutzes übertragen.
  • Verbrechern den Geldhahn zudrehen: Das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche ist ein enormer Fortschritt im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus.
  • Gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie: Im März 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Bundestag ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen, um dem sexuellen Missbrauch der Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf anzusagen.
  • Gegen Hass und Hetze im Netz: Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität erhält der Rechtsstaat deutlich mehr Möglichkeiten gegen Hetze im Internet.
  • Strafrecht angemessen verschärft: Wir haben das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet – wo etwa Drogen oder Waffen verkauft werden – unter Strafe gestellt. Die Veröffentlichung von Feindeslisten, ein insbesondere von rechtsextremistischen Tätern genutztes Instrument der Einschüchterung, haben wir verboten. Der Schutz vor Stalking einschließlich Cyberstalking wurde verbessert, heimliche Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch wurde ebenfalls strafrechtlich verboten. Außerdem haben wir neue Regeln zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des freigesprochenen Angeklagten bei unverjährbaren Delikten geschaffen.
  • Justiz und Rechtspflege gestärkt: Durch eine Reform der Strafprozessordnung wurden missbräuchliche Befangenheits- und Beweisanträge einschränkt. Das Rechtsanwaltsgebührenrecht und das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Notaren haben wir reformiert.
  • Verfassungsschutzrecht angepasst: Der Inlandsnachrichtendienst kann in eng begrenzten Einzelfällen verschlüsselte Nachrichten in Chatforen und Messenger-Diensten wie zum Beispiel Facebook Messenger oder WhatsApp überwachen. Diese Maßnahmen unterliegen hohen rechtsstaatlichen Hürden.
  • Europäische Sicherheitskooperation ausgebaut: Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurden Verbesserungen im Kampf gegen den Terror und organisierte Kriminalität sowie eine Stärkung der Sicherheit im Schengenraum erreicht oder angestoßen und die Rolle von Frontex hin zu einer echten europäischen Grenzschutzbehörde verbessert.
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Erleichterung des Zuzu­ges von beruflich qualifizierten Fachkräften aus Staaten au­ßerhalb der EU nach klaren Kriterien und erstmalig auch für Nicht-Akademiker; die Fachkräfte müssen über eine entspre­chende Befähigung, einen Arbeitsplatz und über deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
  • Asylmissbrauch bekämpft: Zu einer überzeugen­den Migrationsgesetzgebung gehört für uns nicht allein die Zuwanderung von Fachkräften, sondern auch zwingend die klare Begrenzung der illegalen Migration. Dies ist nur bei kon­sequenter Durchsetzung von bestehenden Ausreisepflichten denkbar. Deshalb haben wir mit dem Ausreisegewahrsam und der Abschiebehaft die Instrumente geschärft, um die Ausreise abgelehnter Asylbewerber wirksam durchzusetzen. Wir haben zudem den Druck auf Identitätstäuscher sowie Mitwirkungs­verweigerer erhöht und Leistungen für Migranten gekürzt, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt worden sind.
  • Bundeswehr gestärkt: Wir haben den Wehretat erhöht und mit gesetzlichen Verbesserungen und anderen Maßnahmen die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver gemacht. Zudem können Soldaten in Uniform seit 2020 kostenfrei Bahn fahren.

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