Münchner Altstadt © Büro Dr. Stefinger MdB

Eisenbahnerwohnungen – Baugenossenschaft wollte Bewertungsverfahren

Zur derzeitigen Berichterstattung über einen möglichen Verkauf der Eisenbahnerwohnungen in München möchte ich klarstellen, dass das Thema bereits in der letzten Wahlperiode aufgegriffen wurde. Eine Vielzahl von Gesprächen u.a. mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesverkehrsministerium haben bereits stattgefunden. Mit den Vorständen der Eisenbahner-Baugenossenschaften meines Wahlkreises bin ich hierzu in regelmäßigem Austausch und bisher auf einem guten Weg, um eine zufriedenstellende und v.a. mieterfreundliche Lösung zu finden.

Für die Baugenossenschaft München-West (BG West) ist festzuhalten, dass diese seit 2015 die in Frage stehenden Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens versucht zu erwerben. An diesen Grundstücken sind 13 Erbbaurechte bestellt, wovon 2026 neun, 2030 ein und zwischen 2062 bis 2068 drei Erbbaurechte auslaufen. Aufgrund der hohen Bodenpreise in München würde ein Erwerb der Grundstücke die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der BG West übersteigen. Daher hat das Bundeseisenbahnvermögen gemeinsam mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ein Modell entwickelt, um Erbbaurechte angemessen zu bewerten, die zu Gunsten von anerkannten Sozialeinrichtungen der ehem. Bundeseisenbahnen vergeben sind und noch lange Restlaufzeiten aufweisen. Zur Unterstützung dieser Sozialeinrichtungen berücksichtigt dieses Modell abweichend von den grundsätzlich geltenden Vorschriften der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) die Zahl der wohnungsfürsorgeberechtigten Mieter (aktive und ehem. Eisenbahner) kaufpreismindernd. Das Modell hätte im Fall der BG West angewendet werden können. Die BG West hat dies jedoch abgelehnt und auf eine Ermittlung nach den Vorschriften der ImmoWertV bestanden.

Daher hat das Bundeseisenbahnvermögen einen unabhängigen Gutachter mit der Bewertung der Grundstücke beauftragt. Hierbei wurde sich auf die vom Gutachterausschuss der Stadt München veröffentlichten aktuellen Bodenrichtwerte bezogen. Die BG West hat in einem Schreiben an die Bundesregierung eingeräumt, dass der von ihr vorgeschlagene Kaufpreis auf einer Schätzung beruhe bzw. den nach ihrer Meinung angemessenen Verkehrswert widerspiegelt. 

Das Bundeseisenbahnvermögen und die BG West haben sich über den Kaufpreis geeinigt und am 31.01.2018 einen notariell beglaubigten Kauf- und Optionsvertrag geschlossen. Dieser sieht vor, dass die BG West einen Teil der Grundstücke sofort erwirbt und für den verbleibenden Teil eine über die nächsten elf Jahre laufende Erwerbsmöglichkeit erhält. Hierbei werden die heutigen Grundstückswerte für die nächsten elf Jahre fixiert und lediglich inflationsbereinigt fortgeschrieben.

Das Bundeseisenbahnvermögen betont, dass es sämtliche ihm zustehende Möglichkeiten ausgenutzt hat, um die BG West bei ihrem Erwerbswunsch zu unterstützen.

Das derzeitige Vorgehen der Baugenossenschaft München-West ist aufgrund des dargestellten Sachverhalts nicht nachvollziehbar.