Beim heutigen informellen Treffen der 27 EU-Staats- und Regierungschefs steht der Mittelfristige Finanzrahmen 2021 – 2027 der EU (MFR) im Mittelpunkt. Die Zukunft des EU-Haushaltes ist eng mit Verhandlungen über einen Austritt des Vereinigten Königreiches (VK) aus der EU verwoben. Mit dem VK verliert die EU die drittgrößte Volkswirtschaft Europas und einen der wichtigsten Nettozahler. Die EU-Kommission sieht dadurch im nächsten EU-Haushalt eine Finanzlücke von 12 bis 14 Mrd. Euro. Im letzten Jahr war noch von einer Lücke von 10 bis 12 Mrd. Euro die Rede. Gleichzeitig steht die EU vor weiteren enormen Herausforderungen, unter anderem in Migrations- und Sicherheitsfragen sowie hinsichtlich der Notwendigkeit von Strukturreformen. Damit stellt sich die Frage nach einer umfassenden Reform der EU-Finanzen. Vor allem Frankreich und die EU-Kommission drängen auf ein höheres EU-Budget und einen höheren Beitrag Deutschlands.
Der EU-Haushalt im Überblick
Der Haushaltsplan der EU wird jährlich auf Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU gemeinsam beschlossen. Der jährliche Haushaltsplan ist in einen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) eingebunden. Für den Zeitraum 2014 – 2020 sieht der MFR insgesamt 908 Mrd. Euro bei den Mitteln für Zahlungen vor. Der Gesamthaushaltsplan 2017 enthielt Mittel mit einem Gesamtvolumen von 134,5 Mrd. Euro. Die Ausgaben für Landwirtschaft und Strukturpolitik (Regionalförderung) machen rund 73 Prozent des EU-Budgets aus. Nur ein kleiner Teil fließt in Diplomatie, Inneres, Forschung und Technologie. Die Verwaltungsausgaben der EU liegen bei ca. 7 Prozent. Die mit Abstand wichtigste Einnahmenquelle Brüssels sind die nationalen Beiträge. Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas trägt fast ein Viertel des EU-Haushalts, ist aber auch ein großer Empfänger von EU-Leistungen.
Brexit-Verhandlungen: Der aktuelle Stand
Im Dezember 2017 gab die EU grünes Licht für die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen. In dieser Phase sollen die Austrittsverhandlungen auf Fragen des Übergangs sowie des Rahmens der künftigen Beziehungen ausgedehnt werden. Dabei geht es u.a. um Vereinbarungen zur irisch-nordirischen Grenze, zu den Rechten der EU-Bürger in Großbritannien, zu finanziellen Verpflichtungen Londons nach dem Brexit und zur künftigen Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Sicherheit. Ziel beider Seiten ist die Einigung auf Übergangsregelungen bis März 2018. Die Übergangsphase soll spätestens Ende 2020 mit Ablauf des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens enden. Der Austritt des VK könnte dann mit Ablauf der Zweijahresfrist am 30. März 2019 erfolgen.
Künftige Herausforderungen
In den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass Europa auf vielen Feldern noch mehr tun kann und muss. Ich denke dabei vor allem an öffentliche Sicherheit, Terrorismusbekämpfung, Verteidigung, Digitalisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Auch brauchen wir endlich ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen. Eng damit verknüpft sind die Intensivierung der Fluchtursachenbekämpfung und der Ausbau der Partnerschaft mit Afrika. All das schafft einen konkreten Mehrwert für Europa.
Solides Haushalten und Bundestagsbeteiligung
Für CDU/CSU ist klar: Die notwendigen Veränderungen durch das Ausscheiden des VK sollten wir als Chance begreifen, die EU-Finanzen an den aktuellen Herausforderungen Europas auszurichten. Doch Europas Herausforderungen löst man sicher nicht alleine dadurch, indem man von den Mitgliedern stetig höhere Beiträge verlangt. Stattdessen muss das Geld klug ausgegeben werden. Folgende Fragen müssen aus unserer Sicht im Mittelpunkt stehen: Für welche Bereiche sollte die EU künftig prioritär Mittel zur Verfügung stellen? Wo könnten sich Gelder einsparen lassen? Wo gibt es einen wirklichen „europäischen Mehrwert“? Ist eine Erhöhung des EU-Haushalts sinnvoll und wie wäre sie den Bürgern vermittelbar? Sollten EU-Gelder stärker an den Reformenwillen und an die Wahrung der Rechtstaatsprinzipien geknüpft werden?
Wir brauchen mehr Europa im Großen und weniger Europa im Kleinen. Aus Sicht der CSU gilt nach wie vor: Wir müssen die wichtigen Prioritäten setzen, Zukunftsaufgaben angehen, maßhalten und Ausgaben begrenzen. An der „schwarzen Null“ werden wir festhalten – darauf werden wir als Unionsfraktion achten. Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt und niemand anderes. Zudem haben wir festgeschrieben, dass die Beteiligungsrechte des Bundestages und des Haushaltsausschusses bei finanzwirksamen Entscheidungen auf EU-Ebene gewahrt bleiben; das gilt nicht nur, aber insbesondere bei einer möglichen Weiterentwicklung der Eurozone oder des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM). Für uns bleibt der Stabilitäts- und Wachstumspakt Richtschnur. Vor allem die SPD, bei der einige Protagonisten keine Hemmungen zu haben scheinen, immer mehr Kompetenzen nach Europa zu verlagern und immer höhere deutsche Beiträge einzufordern, sollte endlich die Interessen der Bürger im Blick haben.