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Diesel-Paket: Muss zügig umgesetzt werden

Deutschland und Europa haben sich sehr ehrgeizige Ziele für die Luftreinheit in den Städten gesetzt, um die Gesundheit zu schützen. Zwar ist die Belastung mit Stickoxiden in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen und die Luft ist sauberer geworden. Trotzdem überschreiten noch zahlreiche Städte – so auch München – den festgelegten Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40μg/m³ Luft im Jahresmittel. Fahrverbote für Dieselfahrer drohen oder sind bereits in Kraft.

Deswegen haben wir ein Maßnahmenpaket für saubere Luft in den Städten, die von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind, vereinbart. Unser Ziel ist, saubere Luft und individuelle Mobilität in den Städten zu ermöglichen und Fahrverbote für Dieselfahrer zu verhindern. Mit den vereinbarten Maßnahmen unterstützt der Bund die Länder und die betroffenen Städte, die Grenzwerte baldmöglichst einzuhalten. Wir wollen alle Maßnahmen zur Reduzierung von Stickoxiden ausschöpfen, ohne die Mobilität der Bürger einzuschränken. Und wir nehmen die Hersteller in die Pflicht: Mit der Zusage von Umtauschprämien leisten sie einen Wertverlust-Ausgleich für den Schaden, der den Fahrzeughaltern durch die Diesel-Krise entstanden ist. Für mich ist das Diesel-Paket allerdings nur ein erster Schritt –  ein Fahrplan, den es nun zügig umzusetzen gilt.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Die Bundesregierung unterstützt die Länder und die betroffenen Städte dabei, die Grenzwerte baldmöglichst einzuhalten und alle Maßnahmen auszuschöpfen, die zur Reduzierung von Stickoxiden führen, ohne die Mobilität einzuschränken. Dazu gehören moderne Luftreinhaltepläne und kommunale Maßnahmen, wie die Schaffung intelligenter Infrastrukturen, die Umrüstung von Diesel-Bussen und von Taxen, die Digitalisierung und ganz zuvorderst der Ausbau der Elektromobilität. Hierfür hat die Bundesregierung eine Milliarde Euro für die betroffenen Kommunen bereitgestellt. Auch die Automobilhersteller leisten durch die Software-Updates von bis zu 6,3 Mio. Diesel-Fahrzeugen ihren Beitrag.

Fördermaßnahmen für Städte

In Städten, die die Stickstoffgrenzwerte überschreiten, soll es weitere Fördermaßnahmen geben. Hardwarenachrüstungen für schwere Kommunalfahrzeuge (z.B. Müllwagen) und Handwerker- bzw. Lieferfahrzeuge werden mit einer Förderquote von 80 Prozent durch den Bund unterstützt. Bei den Handwerker- und Lieferfahrzeugen sollen die Hersteller die restlichen 20 Prozent der Kosten tragen.

Einheitliche Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz

Zudem wird es einheitliche Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz zu Verkehrsbeschränkungen geben. Durch einen Zugriff der Behörden auf das zentrale Fahrzeugregister sollen Überprüfungen vereinfacht werden. Einer besonderen Plakette bedarf es daher nicht mehr.

In besonders betroffenen Städten (mehr als 50μg/m³ Luft), zu denen auch München zählt,  wird es darüber hinaus Maßnahmen der Autohersteller geben. Betroffene Autofahrer, die in diesen Städten oder im Umkreis leben bzw. in den Städten arbeiten, haben die Wahl zwischen einer Umtausch-Aktion oder einer Hardwarenachrüstung. Es wird attraktive Rücknahme- und Leasingangebote geben. Dazu haben sich BMW, Daimler und VW schon bereit erklärt. Für die Kosten der Hardwarenachrüstung haben aus Sicht der Bundesregierung die Hersteller ebenfalls die Kosten zu tragen.