Diese Woche haben wir im Bundestag die Wiedereinführung der Meisterpflicht beschlossen. Die Meisterpflicht wurde 2004 durch die rot-grüne Bundesregierung für zahlreiche Gewerbe abgeschafft und wird nun ab Anfang 2020 für die folgenden zwölf Gewerke wieder eingeführt werden:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Die Reform der Handwerksordnung verfolgt das Ziel, die hohen Qualitätsstandards des deutschen Handwerks–im Sinne des Handwerks und des Kunden – zu sichern, sowie die Attraktivität der handwerklichen Ausbildung zu unterstreichen und so den Nachwuchs für die Meisterbetriebe zu sichern. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird ausgeführt, dass es sich dabei um Berufe mit hohen Sicherheitsanforderungen handelt beziehungsweise mit kulturell wertvollem Wissen, das weitergegeben werden soll. Mit dem Beschluss ist eine bestandene Meisterprüfung künftig wieder in mehr Handwerksberufen die Voraussetzung dafür, sich mit einem eigenen Betrieb selbstständig zu machen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hatte seit Langem eine Rückkehr zur Meisterpflicht gefordert. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und werden einen Bestandsschutz erhalten.