Digitale Ausstattung von Schulen verbessern © Pixabay

Bund darf Schulen beim Digitalausbau direkt fördern

Wlan, Tablets, Whiteboards – in den kommenden fünf Jahren erhalten die Länder vom Bund insgesamt fünf Milliarden Euro für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen. Der Bundestag hat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für den Digitalpakt Schule. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer eingesetzt werden – ein ganz entscheidender Punkt, wie ich finde.

Bildung bleibt Ländersache

Klar ist aber auch: Bildung bleibt Ländersache. Der Bund ist nicht der bessere Schulmeister und will es auch gar nicht sein. Aber wir müssen massiv und schnellstmöglich in die digitale Infrastruktur unserer Schulen investieren – denn hier werden die Grundlagen für unsere Zukunft gelegt. Bei dieser Gemeinschaftsaufgabe sind alle gefragt, Bund, Länder und Kommunen.

Strittig war zuletzt die Kofinanzierung künftiger gemeinsamer Projekte: Der ursprüngliche Entwurf des Bundes sah eine 50-Prozent-Beteiligung der Länder bei gemeinsamen Projekten vor. Diese feste Quote ist jetzt vom Tisch. Im Gegenzug bleibt für den Bund aber die Kontrolle darüber, ob seine Finanzmittel auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Länder sollen zur Auskunft verpflichtet sein, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert.

Bund fördert Soziales Wohnen und kommunale Verkehrsprojekte

Einigung wurde auch bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus erzielt: In den nächsten zwei Jahren fördert der Bund diesen Bereich mit zwei Milliarden Euro. Aufgestockt werden zudem die Mittel für den Neu- und Ausbau von Stadtbahn-, U‑Bahn- und S‑Bahnprojekten – für 2020 auf 665 Millionen Euro und 2021 auf eine Milliarde Euro.

Gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus waren in der Vergangenheit Gelder des Bundes durch einzelne Bundesländer für andere Zwecke ausgegeben worden. Künftig werden die Mittel des Bundes (ab dem 1. Januar 2020) nur noch zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt. Das heißt: Damit der Zweck der Maßnahme gesichert wird, können die Länder in dem Förderbereich ihre eigenen Mittel nicht kürzen. Ich bin überzeugt: Die nun vereinbarte Mittelverwendung und die bestehenden Kontrollrechte bieten eine gute Grundlage dafür, dass sich so etwas nicht wiederholt.