CDU und CSU haben viel bewegt in den vergangenen vier Jahren © CDU/CSU-Fraktion

Bilanz: Für eine starke Wirtschaft

Die große Koalition hat die Unternehmen in Deutschland nicht nur mit Milliardenhilfen durch die Corona-Pandemie gebracht. In den vergangenen vier Jahren haben wir auch weitere wichtige wirtschaftspolitische Weichenstellungen vorgenommen. Hier sind kurz und knapp die wichtigsten wirtschaftspolitischen Erfolge:

Bürokratieabbau insb. Bürokratieentlastungsgesetz III

  • Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbeschei­nigung ab Januar 2022
  • Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespei­cherter Steuerunterlagen: Verkürzung der Frist zur Bereit­haltung von EDV-Systemen
  • Einführung einer Option für den digitalen Meldeschein im Beherbergungsgewerbe

Digitalisierung Verwaltung

  • Unternehmensbasisdatenregister: Beim Statistischen Bun­desamt wird ein Register über Unternehmensbasisdaten er­richtet und geführt, damit Mehrfachmeldungen vermieden und Unternehmen von Berichtspflichten entlastet werden. Zur eindeutigen Identifikation wird einem Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer zugeordnet.
  • Einführung Online-Gründung von GmbHs: Gründungsvor­gang wird an Unternehmensrealitäten angepasst.
  • Onlinezugangsgesetz: Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen nun digital über ein Verwaltungsportal anzubieten. Insgesamt wur­den dafür ca. 600 Verwaltungsdienstleistungen identifiziert, von denen bereits 315 Leistungen digital verfügbar sind.

Infrastrukturausbau

  • Kommunen finan­ziell dazu in die Lage versetzt weiter zu investieren, denn der Bund hat die Ausfälle bei der Gewerbesteuer 2020 ersetzt.
  • Erhöhung der Mittel für kommunale Verkehrsinfrastruktur auf jährlich eine Milliarde Euro; Sofortprogramm für 1.000 attraktive Bahnhöfe und Programm zur Modernisierung von Empfangsgebäuden; Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (neun Milliarden Euro jährlich).
  • Mobilfunk-Netzabdeckung: Anfang 2021 werden durch jeden der bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber mindestens 98 Prozent der Haushalte versorgt. Die Versorgung der Autobahnen mit 4G durch die Netzbetreiber bewegt sich 2021 zwischen 96 und 99 Prozent. Bei den ICE-Trassen liegt die Versorgung zwischen 95 und 98 Prozent. Mit den jüngsten Gesetzesänderungen kann zukünftig entlang auch der weiteren Verkehrswege ein durchgehender und unterbrechungsfreier Ausbau verpflichtend vorgegeben werden. Parallel dazu wird über ein mit 1,1 Milliarden Euro dotiertes Förderprogramm und die Einrichtung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft der Ausbau von 5.000 Masten in den „weißen Flecken” im ländlichen Raum vom Bund angestoßen.
  • Breitbandversorgung: Stadt-Land-Gefälle nimmt immer weiter ab: Hatten Ende 2016 nur 33,8 Prozent der Haushalte in ländlichen Gebieten Zugang zu einem Breitbandanschluss mit mindestens 50 Mbit/s, waren es Ende 2020 bereits 80,9 Prozent (bundesweite Verfügbarkeit bei 94,5 Prozent der Haushalte). Mit dem Ausbauprogramm des Bundes werden in rund 1.200 Projekten mittlerweile 2,6 Millionen Gigabit-Anschlüsse geschaffen. Darin enthalten sind u. a. 11.000 Schulen. Der Bund investiert dafür rund 8,3 Milliarden Euro. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen liegt die Investitionssumme mittlerweile bei 16,7 Milliarden Euro.

Planungsbeschleunigung

  • Zahlreiche Gesetze zur Planungsbeschleunigung insbesondere auch Grundlagen für Maßnahmengesetze im Bereich der Verkehrsplanung.
  • Digital-Update für das Personenbeförderungsgesetz: Die schon aus einigen Großstädten bekannten Pooling-Anbieter können jetzt bundesweit in den Regelbetrieb gehen. Der Kunde bestellt das Fahrzeug per Smartphone App. Die Fahrzeuge fahren nicht auf einer bestimmten Route, sondern richten ihre Route nach den Standorten der eingehenden Kundenanfragen. Andere Fahrgäste können zusteigen, die das ungefähr gleiche Fahrtziel haben, und sich somit die Fahrt teilen. Die Kommunen in der Stadt und im ländlichen Raum erhalten somit einen konkreten Ausgestaltungsspielraum für klimaschonende und innovative Mobilitätsangebote, die gleichzeitig die Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen.
  • Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz wurden Maßnahmen zur Beschleunigung von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren umgesetzt.
  • Seit dem 1. Januar 2021 liegen Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Bundesautobahnen beim Bund, der mit der neuen Autobahn GmbH diese Aufgaben von den Ländern übernommen hat.

Weitere wirtschaftspolitische Maßnahmen

  • Gebäudeenergiegesetz und Erhöhung Förderung energetischer Sanierungen, Einführung steuerliche Förderung Gebäudesanierung, Verstetigung Bauinvestitionen: Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird das Energieeinsparrecht für Gebäude entbürokratisiert und vereinfacht. Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen.
  • Novelle GWB-Gesetz zur Anpassung des Wettbewerbs­rechts an die Digitalisierung: Die Novelle trägt national dazu bei, einen auf die Anforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft abgestimmten Ordnungsrahmen zu schaf­fen und ist eine Blaupause für die künftigen Wettbewerbs­regelungen auf europäischer Ebene.
  • Zehn-Milliarden-Zukunftsfonds als Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien. Mit dem Bundeshaushalt 2021 wurden die Mittel bereitgestellt. Zusammen mit der Privat­wirtschaft sollen insgesamt mindestens 30 Milliarden Euro mobilisiert werden.
  • Strukturschwache Regionen werden durch eine Viel­zahl verschiedener Programme gezielt gefördert, z. B. durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Bundesprogramm „Mehrgenerationen­haus“, Programmfamilie „Innovation und Strukturwandel“ oder die Initiative „Stadt.Land.Digital“.
  • Handwerk: Wiedereinführung Meisterpflicht in zwölf Ge­werken: Durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betrof­fenen Handwerke soll die Qualität gesteigert werden.