© Pixabay

Baukindergeld kann jetzt beantragt werden

Gute Nachrichten für Familien in Deutschland: Das Baukindergeld kann ab heute beantragt werden. Die Förderung hilft vielen Eltern und ihren Kindern, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Damit lösen wir ein Wahlversprechen ein. Das Baukindergeld ist ein wichtiger Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum. Das eigene Haus, die eigene Wohnung ist zudem die beste Altersvorsorge.

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt.

Teil unserer Wohnungsbauoffensive

Bei einem Kind liegt die Förderung damit bei 12.000 Euro und bei zwei Kindern erhöht sie sich auf 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind steigt der Zuschuss um 12 000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar. Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wird.

Das Programm wird von der KfW durchgeführt und ist Teil einer groß angelegten Wohnungsbau- und Eigentumsoffensive in dieser Wahlperiode. Mit einer Mischung aus Mietrecht, mehr Anreizen zum Bauen wie das Baukindergeld und staatlichen Zuschüssen für Investitionen in schon bestehende Wohnungen und Häuser, Förderung des sozialen Wohnungsbaus, Sonderabschreibungen und einer angemessenen Anwendung der Mietpreisbremse sorgen wir für mehr Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Wir wollen bezahlbares Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Beim Wohnungsgipfel am 21. September von Bund, Ländern und Kommunen werden wir Vorschläge für den weiteren Zeitplan erarbeiten.