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Kürzere Wartezeiten für Arzttermine, bessere Versorgung von Patienten

Viele Patienten haben sicherlich schon mal diese Erfahrung gemacht: Sie benötigen dringend einen Arzttermin, müssen aber recht lange darauf warten, sei es durch lange Wartezeiten, sei es durch die Suche nach einem schnelleren Termin bei anderen Ärzten. Damit Kassenpatienten künftig nicht mehr so lange auf einen Arzttermin warten müssen, hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) verabschiedet. Vorausgegangen waren sehr intensive Beratungen und zwei Expertenanhörungen im Gesundheitsausschuss.

Verbesserungen für die Patienten, mehr Geld für Ärzte für zusätzliche Sprechstunden

Für die Patienten bringt das TSVG eine Reihe von Verbesserungen: Im Detail sieht das Gesetz vor, das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Fachärzte künftig auch offene Sprechstunden anbieten. Parallel dazu werden die Ärzte für erbrachte Mehrleistungen auch zusätzlich vergütet. Mit dem neuen Gesetz ist außerdem vorgesehen, den ländlichen Raum zu stärken. So sollen Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden und eventuell existierende Zulassungssperren durch die Länder aufgehoben werden können. Des Weiteren ist die Ausweitung des Kassenleistungsrechts für bestimmte Behandlungen geplant.

Ausbau der Terminservicestellen

Ein weiteres wichtiges Element ist der Ausbau der Terminservicestellen, die Patienten einen Termin beim Arzt vermitteln. Die Terminservicestelle wird künftig unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 vierundzwanzig Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche erreichbar sein. In Akutfällen wird Patienten über diese Stelle ein Termin vermittelt – entweder in einer normalen Arztpraxis, in einer Portal- oder Bereitschaftsdienstpraxis oder in einer Notfallambulanz. Außerdem vermitteln diese Stellen künftig nicht nur Termine bei Fachärzten und Hausärzten, sondern unterstützen Versicherte vielmehr auch bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt.

Da viele Patienten sich bei unklaren Beschwerden nicht immer gleich an den richtigen Facharzt wenden, soll es auch hier Verbesserungen geben. So sollen Patienten, die den sogenannten hausarztzentrierten Versicherungstarif gewählt haben und sich dementsprechend bei gesundheitlichen Problemen in der Regel zuerst an einen Hausarzt wenden, künftig 50 Prozent der Gewinne zurück erhalten, die ihre Kassen dadurch erwirtschaften.