Viele Pflegekräfte haben während der Pandemie Enormes geleistet. Ihnen durch eine bessere Bezahlung den Rücken zu stärken und Pflegebedürftige dabei finanziell nicht zu überlasten – darum muss es jetzt gehen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat mit seinem vorgelegten Pflege-Reformpaket entsprechende Vorschläge gemacht.
Pflegekräfte nach Tarif bezahlen
So sollen ab dem 1. September 2022 nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen bezahlen oder mindestens in Höhe solcher Regelungen entlohnen. Die Bezahlung nach Tarif wird vollständig refinanziert. Für Einrichtungen, die selbst nicht tarifgebunden sind, wird eine Refinanzierung der gezahlten Löhne bis zur Höhe von 10 Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne gewährleistet.
Pflegebedürftige nicht überfordern
Damit Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dadurch finanziell nicht überfordert werden, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim künftig neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zu den Pflegekosten, der mit der Dauer der Pflege steigt. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Damit werden die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen spürbar entlastet – z.B. nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rund 410 Euro im Monat. In der ambulanten Pflege sollen die Leistungsbeträge um 5 Prozent erhöht werden, um auch dort den steigenden Vergütungen Rechnung zu tragen.
Bessere Versorgung in der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege soll deutlich ausgebaut werden. Dafür soll auch der Leistungsbeitrag der Pflegeversicherung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem wird ein neuer Anspruch auf eine bis zu zehntägige Übergangspflege eingeführt, für den Fall, dass im Anschluss an eine Krankenhausversorgung eine Pflege im eigenen Haushalt oder etwa in einer Kurzzeitpflege nicht sichergestellt werden kann.
Einheitlicher Personalschlüssel für Pflegeheime
In Pflegeheimen soll ein einheitliches Personalbemessungsverfahren eingeführt werden. Damit wird anhand der jeweiligen Bewohnerstruktur für jedes Heim der Personalbedarf berechnet. Bereits seit 1. Januar 2020 können die Pflegeheime 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte einstellen. Ab 1. Juli 2023 sollen bundeseinheitliche Zahlen vorgegeben werden, die weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglichen.
Pflegeversicherung soll Bundeszuschuss erhalten
Ab 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Millionen Euro pro Jahr erhalten.