Die Arbeitswelt verändert sich. Immer weniger Menschen gehen jeden Tag morgens um acht zur Arbeit und kommen nach acht Stunden und einer kurzen Mittagspause wieder nach Hause. Immer häufiger gestaltet sich die tägliche Routine abwechslungsreicher. Mama bringt die Kinder um halb neun zum Kindergarten, während Papa bereits seit sechs Uhr arbeitet. Das ermöglicht es ihm seine Kinder nachmittags abzuholen, mit ihnen zu spielen und sein letztes Projekt schließt er abends ab, sobald seine Frau von der Arbeit zurück ist. Am nächsten Tag wird der Zeitplan umgedreht. So können sie von Montag bis Donnerstag einen Großteil ihrer Arbeit erledigen und haben am Freitag etwas mehr Zeit für die Familie. Ihre Nachbarn arbeiten beide Schicht. Sie haben sich ihren Alltag so aufgeteilt, dass die Überschneidung der täglichen Freizeit möglichst groß ist. Glücklicherweise kann Opa die Tochter unter der Woche von der Kita holen. Die alleinerziehende Mutter von der anderen Straßenseite hat ihren eigenen Weg gefunden. Der Sohn ist zwei Tage die Woche in der Ganztagsbetreuung. An diesen beiden Tagen arbeitet sie einen Großteil ihrer 32-Stunden-Woche. Den Rest arbeitet sie an den anderen Vormittagen.
Flexibilität statt starrer Regeln
Man wird unzählige Beispiele dafür finden, wie Menschen sich ihren Arbeitsalltag so einteilen, dass sie Familie und Beruf verbinden können. Leider stehen ihnen dabei viel zu oft starre betriebliche und gesetzliche Regelungen im Weg. Das deutsche Arbeitszeitgesetz legt einen Acht-Stunden-Tag pro Werktag als Regel des deutschen Arbeitszeitrechts fest. Die Unionsfraktion will das ändern und eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ermöglichen. Hierfür wurde ein Antrag eingebracht, der die Wünsche der Bevölkerung nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und dafür eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit vorschlägt. So kann im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und unter Wahrung von besonderen Schutzerfordernissen bei gefahrgeneigten Tätigkeiten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und passende Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht werden.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren
Der Antrag soll nicht die Regelungen zur Höchstarbeitszeit außer Kraft setzen. Die Arbeitszeit soll nur die Möglichkeit bieten, sich innerhalb der Arbeitswoche stärker an den Bedürfnissen der Arbeitnehmer zu orientieren. Davon profitieren auch die Arbeitgeber. Bereits heute ist es aufgrund des Fachkräftemangels essentiell für Unternehmen, durch attraktive und flexible Arbeitszeitmodelle Fachkräfte im Unternehmen zu halten und neue zu gewinnen. Dafür benötigen die Unternehmen einen klaren gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen die Tarifpartner Lösungen erarbeiten können.
Widerstand der anderen Parteien
Im Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde mit den Stimmen aller anderen Parteien gegen CDU und CSU die Beschlussempfehlung abgegeben, den Unions-Antrag im Plenum abzulehnen. Die Ampelkoalition widerspricht sich mit dieser Ablehnung selbst. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart noch im Jahr 2022 Regelungen einzuführen, mit denen flexiblere Arbeitszeiten möglich wären. Bisher hat die Bundesregierung jedoch keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Trotzdem wird gegen den vorliegenden Vorschlag gestimmt. Begründet wird die Ablehnung unter anderem mit dem Zweifel an der Notwendigkeit einer Arbeitszeitflexibilisierung. Das ist Mentalakrobatik, wie es nur die Ampelkoalitionäre vermögen.