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Ehrenamt stärken – Weniger Bürokratie, mehr Engagement!

Über 600.000 Münchnerinnen und Münchner engagieren sich ehrenamtlich – doch Bürokratie erschwert oft ihren Einsatz.

Ehrenamtliches Engagement ist in München fest verankert und hat eine lange Tradition. Über 600.000 Münchnerinnen und Münchner engagieren sich ehrenamtlich im Sport, in der Kultur, in der Kirche, im sozialen Bereich, bei den Blaulichtorganisationen oder in vielen anderen Institutionen. Dieses Engagement der Ehrenamtlichen verdient Anerkennung!

Bürokratie abbauen – Weniger Hürden für freiwilliges Engagement

Leider sehen sich die Ehrenamtlichen in Deutschland mit enormer Bürokratie und staatlichen Auflagen konfrontiert. Diese Hürden erschweren das Engagement und das Vereinsleben. Derzeit muss ein Verein durchschnittlich etwa 6 ½ Stunden pro Woche nur für die Bewältigung der Bürokratie aufwenden!

Eines muss klar sein. Wer sich ehrenamtlich engagiert, soll entlastet und nicht durch unnötige Vorschriften und Haftungsrisiken behindert werden. Wir brauchen klare Regelungen, die den bürokratischen Aufwand minimieren und die Ehrenamtlichen vor unverhältnismäßigen Haftungsverpflichtungen schützen, damit sie sich voll und ganz ihrem Engagement für die Gemeinschaft widmen können.

Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion für weniger Hürden und weniger Bürokratie

Deshalb haben wir als CDU/CSU-Fraktion diese Woche einen Antrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, verschiedene Maßnahmen zu ergreifen, um das Ehrenamt und die Vereinsarbeit zu entlasten. Die Bundesregierung muss sich das klare Ziel setzen, die Bürokratiekosten für das Ehrenamt um mindestens 25 Prozent zu senken.  Darüber hinaus wollen wir, dass die Bürokratiebelastung kontinuierlich gesenkt wird.

Es sollte eine ‚One in, two out‘-Regel eingeführt werden – für jede neue Regelung muss doppelt so viel alte Bürokratie abgebaut werden. Die Eintragung von Satzungs- und Vorstandsänderungen bei gemeinnützigen Vereinen soll durch vereinfachte Online-Anmeldungen zum Regelfall werden, öffentliche Beglaubigungen sollen durch andere Stellen kostengünstiger möglich sein und dynamische Verweisungsklauseln sollen gesetzlich anerkannt werden.

Mehr Rechtssicherheit für Ehrenamtliche

Ein weiteres Problem, das wir angehen wollen, sind Haftungsfragen, die derzeit viele Ehrenamtliche von ihrem Engagement abhalten. Deshalb müssen ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder bei nicht grober Fahrlässigkeit umfassender von der persönlichen Haftung freigestellt und die gesetzlichen Haftungsprivilegien auch auf Übungsleiter ausgedehnt werden. Zudem sollte die im Stiftungsrecht geltende „Business Judgement Rule“ auch für Vereinsvorstände in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden, um ihnen mehr Rechtssicherheit bei der Entscheidungsfindung zu geben.

Ich bin davon überzeugt: Ehrenamt und Vereinsarbeit sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir alles dafür tun, dass sie sich uneingeschränkt ihrem Ehrenamt widmen können.