Vor einigen Monaten dachten wir, mit dem Handelsabkommen zwischen den USA und der EU wären die Zollstreitigkeiten mit der US-Regierung endlich beendet. Nach einer Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs wissen wir: Leider ist dem nicht so.
Was ist passiert? Bereits zu Beginn von Donald Trumps zweiter Amtszeit hatte der US-Präsident damit begonnen, Zölle auf Waren aus aller Welt einzuführen. Davon waren auch europäische Produkte betroffen. Um die Höhe der Zölle zu begrenzen und Planbarkeit für unsere Unternehmen zu gewährleisten, hat die EU-Kommission Verhandlungen mit der US-Regierung aufgenommen und im Juli einen Deal geschlossen. Das Ergebnis ist hier nachzulesen.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Mehrere Unternehmen und US-Bundesstaaten haben gegen die anfänglichen Zölle von Donald Trump geklagt. Vor einigen Tagen hat das Oberste US-Bundesgericht dazu eine Entscheidung getroffen und den Zöllen ihre rechtliche Begründung entzogen. Das hat weitreichende Folgen für die amerikanische Zollpolitik. Möglicherweise müssen eingenommene Zölle in Höhe von bis zu 175 Milliarden Dollar zurückgezahlt werden. Außerdem ist bisher unklar, wie die amerikanische Regierung ihr weiteres Vorgehen plant. Donald Trump spricht von einem Plan B. Er möchte auf Grundlage eines anderen Gesetzes seine Zölle erneut einführen. Dabei steht ein weltweiter Basiszollsatz von 15 Prozent im Raum. Von einer rechtssicheren Umsetzung ist er allerdings noch weit entfernt.
Was bedeutet das für uns?
Wie eingangs bereits beschrieben, gibt es eine Einigung zwischen der EU und der US-Regierung. Die Umsetzung wurde auf beiden Seiten bereits begonnen. Für die Umsetzung auf europäischer Seite ist allerdings die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Die Abstimmung hätte diese Woche stattfinden sollen, wurde aufgrund des Gerichtsurteils jedoch abgesagt. Bereits zum zweiten Mal hat das EU-Parlament entschieden, die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Beim ersten Mal war die Drohung Trumps, Grönland zu annektieren, der Auslöser für diese Entscheidung.
Klar ist: Das Verhalten der US-Regierung sorgt für große Unsicherheit in der europäischen Wirtschaft. Als Exportnation leidet Deutschland ganz besonders unter dieser Situation. Grundsätzlich ist die EU weiterhin bereit, ihren Teil des Abkommens zu erfüllen. Allerdings ist dafür die verlässliche Umsetzung auf US-amerikanischer Seite notwendig. Das EU-Parlament erwartet zu Recht, dass die Regierung unter Donald Trump alle Fragen, die das Gerichtsurteil und die Reaktionen der Regierungsmitglieder aufgeworfen haben, zügig, klar und verlässlich beantwortet. Ansonsten stehen uns erneute Verhandlungen bevor.
Erstellt mit DALL·E von OpenAI