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Starker Impuls für Bürger, Ehrenamt und Wirtschaft: Bundestag beschließt Steueränderungsgesetz 2025

Das Gesetz entlastet ab 2026 Millionen Bürger, stärkt Gastronomie und Ehrenamt und setzt wichtige Impulse für Wachstum und Zusammenhalt.

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2025 ein umfassendes Steuerentlastungspaket verabschiedet, das spürbare Verbesserungen für Bürger, Unternehmen, Vereine und die Gastronomie bringt. Ziel ist, Arbeit stärker zu belohnen, Engagement zu fördern und wirtschaftliche Impulse zu setzen. Das Gesamtvolumen der Entlastungen beträgt knapp fünf Milliarden Euro im kommenden Jahr und soll bis 2030 auf rund 6,3 Milliarden Euro steigen.

Entlastung für Pendler und Beschäftigte

Teil des Gesetzes ist die Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer – künftig schon ab dem ersten Kilometer. Damit werden Arbeitnehmer entlastet, die weite Wege zur Arbeit zurücklegen. Die Regelung gilt gleichermaßen für alle Steuerpflichtigen, auch bei doppelter Haushaltsführung. Zudem wird die Mobilitätsprämie entfristet, sodass auch Menschen mit geringeren Einkommen weiterhin profitieren können.

Dauerhaft niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent, die ab 1. Januar 2026 dauerhaft gelten soll. Davon profitieren nicht nur Restaurants, sondern auch Betriebe wie Bäckereien oder Caterer, die Kitas und Schulen beliefern. Die Maßnahme soll die Branche entlasten, die in den vergangenen Jahren unter massiv gestiegenen Kosten gelitten hat.

Stärkung des Ehrenamts – mehr Wertschätzung für gesellschaftliches Engagement

Deutschland lebt vom Ehrenamt – und das Gesetz trägt diesem Wert Rechnung. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Vereine können damit höhere Aufwandsentschädigungen zahlen, ohne dass darauf Steuern fällig werden. Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein betonte, das Ehrenamt sei ein „kostbarer Schatz“, der Menschen verbinde und soziale Strukturen stärke.

Impulse für Wirtschaft und Mobilität

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge verlängert. E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben weiterhin für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – jedoch nur bis spätestens 2035. Damit soll ein zusätzlicher Anreiz für die frühzeitige Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge gesetzt und sowohl Verbraucher als auch Automobilwirtschaft gestärkt werden.

Zudem verbessert das Steuerpaket die Abzugsfähigkeit von Gewerkschaftsbeiträgen, was insbesondere Arbeitnehmern zugutekommt. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, steht allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember aus. Einige Länder fordern einen finanziellen Ausgleich für erwartete Mindereinnahmen, sodass bis dahin weitere Gespräche notwendig sein werden. Klar ist jedoch: Das Steueränderungsgesetz 2025 setzt ein starkes Signal für Entlastung, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliche Wertschätzung.