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Starke Kommunen brauchen starke Finanzen

Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz stärkt der Bund Länder und Kommunen finanziell und sichert ihre Handlungsfähigkeit.

Noch vor wenigen Tagen machten Münchens Oberbürgermeister und zahlreiche Stadträte mit ihrer Aktion „5 vor 12“ am Marienplatz auf die angespannte Finanzlage der Kommunen aufmerksam. Die Botschaft war eindeutig: Städte und Gemeinden stoßen zunehmend an ihre finanziellen Grenzen. Umso wichtiger ist es, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen. Mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz hat der Deutsche Bundestag deshalb am 9. Juli einen ersten wichtigen Schritt beschlossen, um Länder und Kommunen finanziell zu stärken und ihre Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Vier Milliarden Euro für mehr finanziellen Spielraum

Mit dem Gesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2026 bis 2029 mit einem befristeten Entlastungspaket von insgesamt rund vier Milliarden Euro. Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026.

Ein zentraler Bestandteil ist die Entlastung der Länder im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Finanzstarke Länder werden über eine Anpassung der Umsatzsteuerabschläge um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Gleichzeitig stellt der Bund sicher, dass finanzschwächere Länder durch höhere Bundesergänzungszuweisungen vollständig ausgeglichen werden. Dadurch wird die Entlastung vollständig vom Bund getragen, ohne dass einzelne Länder finanzielle Nachteile erleiden.

Für Bayern bedeutet das Gesetz vor allem eine Entlastung als finanzstarkes Bundesland. Nach den aktuellen Berechnungen kann der Freistaat mit rund 200 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Dieses Geld fließt zwar nicht unmittelbar in den Haushalt der Landeshauptstadt München. Dennoch kann die Entlastung über den kommunalen Finanzausgleich, geringere Umlagen oder zusätzliche Fördermöglichkeiten – etwa beim Schulbau oder beim öffentlichen Nahverkehr – auch vor Ort Wirkung entfalten.

Unterstützung für Kommunen mit hohen Altschulden

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist die Unterstützung finanzschwacher Flächenländer bei der Entlastung ihrer Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten. Viele Städte und Gemeinden tragen seit Jahren hohe Liquiditätskredite, die ursprünglich nur kurzfristige Finanzierungslücken überbrücken sollten, inzwischen aber dauerhaft die kommunalen Haushalte belasten.

Diese sogenannten Altschulden schränken den finanziellen Handlungsspielraum erheblich ein. Mittel, die eigentlich für Investitionen in Schulen, Straßen, öffentliche Einrichtungen oder andere wichtige Aufgaben benötigt würden, müssen stattdessen für Zins- und Tilgungszahlungen aufgewendet werden.

Deshalb stellt der Bund von 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro bereit. Insgesamt fließt damit eine Milliarde Euro in die Unterstützung finanzschwacher Flächenländer, damit diese ihre besonders belasteten Kommunen entlasten und deren Handlungsfähigkeit langfristig sichern können.

Ein wichtiger erster Schritt

So wichtig dieses Gesetz ist – es wird die finanziellen Herausforderungen der Kommunen allein nicht lösen. Ein erheblicher Teil der Belastungen entsteht durch stetig wachsende Sozialausgaben, immer neue gesetzliche Vorgaben sowie zusätzliche Standards und Bürokratie. Dauerhafte Entlastung bedeutet deshalb auch, Aufgaben regelmäßig zu überprüfen, Verfahren zu vereinfachen und den Grundsatz konsequent umzusetzen: Wer zusätzliche Aufgaben überträgt, muss auch für deren Finanzierung sorgen.

Das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz ist deshalb ein wichtiger erster Schritt. Weitere Reformen müssen folgen, damit Städte und Gemeinden auch künftig handlungsfähig bleiben und die Leistungen erbringen können, die Bürger zu Recht von einem leistungsfähigen Staat erwarten.

Denn starke Kommunen und leistungsfähige Länder sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Investitionen vor Ort möglich bleiben und Bürger auch in Zukunft auf eine funktionierende öffentliche Infrastruktur vertrauen können.

Weitere Informationen zur Debatte finden Sie unter diesem Link und den Gesetzesentwurf der Bundesregierung hier.