Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung sieht drei Sparmaßnahmen vor, mit denen der zusätzliche Finanzbedarf der Krankenkassen gebremst werden soll. Aus den Krankenkassen sind bereits kritische Stimmen zu hören. Sie sprechen weiterhin von einem hohen Bedarf. Der speist sich vor allem aus den niedrigen Rücklagen der jeweiligen Kassen.
So wird gespart
Der Bundesregierung ist es gelungen bis zu 2 Milliarden Euro einzusparen. Dazu werden drei Maßnahmen ergriffen. Der Großteil der einzusparenden Summe, ungefähr 1,8 Milliarden Euro, soll durch eine Ausgabenbremse bei den Kliniken erreicht werden. Im Krankenhausbereich werden die Vergütungsanstiege auf die reale Kostenentwicklung begrenzt, tatsächliche Kostensteigerungen werden auch weiterhin refinanziert. Die restlichen 200 Millionen Euro sollen je zur Hälfte bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen und im Innovationsfonds eingespart werden. Das ist möglich, weil die Mittel des Fonds bisher nicht in voller Höhe abgeflossen sind.
Unveränderter Reformbedarf
Die aktuellen Maßnahmen des Gesundheitsministeriums sind Sofortmaßnahmen. Sie werden den Anstieg der Beiträge nur kurzfristig bremsen. Deswegen ist klar: Wir brauchen eine viel tiefgreifendere Reform des Gesundheitssystems. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass wir uns weiterhin auf unser Gesundheitssystem verlassen können. Dafür tagt eine Kommission, die bis März Vorschläge für die Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 machen soll. Schon jetzt ist absehbar, das dafür alle Beteiligten Abstriche machen müssen. Wir brauchen eine ehrliche Bestandsaufnahme über die Funktion und Effizienz unseres Gesundheitssystems. Nur auf einer faktenbasierten und ideologiefreien Basis kann eine Reform Erfolg haben.
Und Jetzt? Warten wir auf die Ergebnisse des „Schätzerkreises“. Dieses Gremium, das mit Experten aus dem Ministerium, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und der Krankenkassen besetzt ist, legt eine Schätzung vor, wie hoch der zusätzliche Bedarf bei den Krankenkassen jedes Jahr ist. Auf Basis der Schätzung gibt das Bundesgesundheitsministerium am 1. November einen durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitrag bekannt. Die Krankenkassen entscheiden dann je nach Finanzlage individuell über ihre jeweilige Erhöhung. Aufgrund der Kassenlage vieler Krankenversicherungen ist trotz der Sparmaßnahmen mit moderaten Steigerungen der Zusatzbeiträge zu rechnen.