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Neuer Wehrdienst – Bundestag beschließt umfassende Reform

Die Wehrdienstreform ist notwendig, um die Bundeswehr angesichts der aktuellen Sicherheitslage nachhaltig zu stärken.

Der Bundestag entschied heute abschließend über das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, mit dem ein „neuer attraktiver Wehrdienst“ geschaffen werden soll. Nach intensiven Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD auf ein Modell geeinigt, das auf Freiwilligkeit setzt, zugleich aber klare Strukturen und Zielvorgaben schafft. Ziel der Reform ist es, die Bundeswehr angesichts der sicherheitspolitischen Lage personell deutlich zu stärken und die Fähigkeit zur Landes- und Bündnisverteidigung langfristig zu sichern.

Wer wird erfasst – und warum?

Ab 2026 erhalten alle 18-jährigen Männer und Frauen einen Fragebogen, mit dem Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt werden sollen. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig. Für Männer der Jahrgänge ab 2008 kehrt zudem ab Juli 2027 die Pflicht zur Musterung zurück. Die Musterung erfolgt in neu aufgebauten Zentren nach schwedischem Vorbild, mit einem modernen, transparenten Verfahren und individueller Beratung. So soll ein verlässlicher Überblick über die Wehrfähigkeit eines gesamten Jahrgangs entstehen.

Freiwilligkeit bleibt Grundprinzip – mit klaren Zielvorgaben

Der Dienst selbst bleibt freiwillig, doch schreibt das Gesetz einen verbindlichen Aufwuchskorridor für die Personalstärke der Bundeswehr fest. Bis 2035 sollen die Streitkräfte insgesamt 460.000 Soldaten umfassen, darunter 260.000 Zeit- und Berufssoldaten sowie 200.000 Reservisten. Werden diese Zielzahlen nicht erreicht, kann der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließen – allerdings ohne Automatismus und nur im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens. Auch ein mögliches Losverfahren wäre nur auf dieser Grundlage denkbar. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt allerdings in jedem Fall uneingeschränkt bestehen.

Attraktiver Dienst für junge Menschen

Um mehr Freiwillige zu gewinnen, setzt die Reform auf attraktive Rahmenbedingungen. Freiwillige erhalten eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto. Die Ausbildung soll modern gestaltet sein und es wird nach Möglichkeit auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet. Wer sich für mindestens zwölf Monate verpflichtet, kann zudem einen Zuschuss zum Pkw- oder Lkw-Führerschein erhalten. Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate und kann individuell verlängert werden. Parallel wird auch der Bundesfreiwilligendienst um 15.000 Plätze ausgebaut, um jungen Menschen weitere Engagementmöglichkeiten zu eröffnen. Diese Reform ist ein notwendiger Schritt, um der Bundeswehr endlich verlässliche personelle Grundlagen zu geben. Dazu gehören die verpflichtende Musterung für Männer, ein verbindlicher Aufwuchspfad mit halbjährlicher Berichtspflicht an den Bundestag sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung der militärischen Sicherheit – darunter schnellere Sicherheitsüberprüfungen und ein besserer Schutz vor Spionage, Sabotage und Cyberangriffen. Unser Leitmotiv bleibt: Deutschland muss sich verteidigen können – damit es sich nicht verteidigen muss.