Mit der neuen Grundsicherung stellt die Bundesregierung die Sozialleistungen neu auf: gerechter, treffsicherer und mit klaren Regeln. Ziel ist es, Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin zuverlässig zu unterstützen – zugleich aber Missbrauch wirksamer zu verhindern und die Rückkehr in Arbeit zu fördern. Leitprinzip bleibt dabei: Fördern und Fordern.
Kern der Reform ist eine stärkere Verbindlichkeit von Rechten und Pflichten. Wer arbeiten kann, soll aktiv daran mitwirken, den eigenen Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Insbesondere Alleinstehende sind verpflichtet, im zumutbaren Umfang – grundsätzlich in Vollzeit – zu arbeiten, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann. Gleichzeitig werden die Jobcenter gestärkt, um Menschen gezielter und schneller in Arbeit zu vermitteln.
Ein zentraler Baustein ist die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang: Zunächst wird geprüft, ob eine unmittelbare Arbeitsaufnahme möglich ist. Erst wenn das nicht erfolgversprechend ist, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht – insbesondere für unter 30-Jährige. Eltern sollen früher beraten und unterstützt werden, um lange Phasen der Erwerbslosigkeit zu vermeiden. Künftig ist eine Heranführung an Arbeit oder Eingliederungsmaßnahmen bereits nach dem ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Auch Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie Jugendliche in schwierigen Lebenslagen sollen gezielter und umfassender begleitet werden.
Gleichzeitig werden Sanktionen deutlich verschärft. Wer Termine beim Jobcenter wiederholt versäumt, muss mit spürbaren Leistungskürzungen rechnen – bis hin zum vollständigen Wegfall der Geldleistung einschließlich der Mietzahlungen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder vereinbarte Fördermaßnahmen abbricht, kann den Regelbedarf um 30 Prozent für mehrere Monate verlieren. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung wird früher angewandt und praxistauglicher ausgestaltet. Um Härten zu vermeiden, sind Schutzmechanismen für Familien sowie für Menschen mit psychischen Erkrankungen vorgesehen.
Auch die Leistungen selbst werden zielgenauer ausgestaltet. Die bisherige einjährige Karenzzeit beim Vermögen entfällt; stattdessen wird das Schonvermögen künftig am Lebensalter ausgerichtet. Bei den Wohnkosten wird die Karenzzeit begrenzt: Anerkannt werden künftig höchstens Aufwendungen bis zur eineinhalbfachen Angemessenheitsgrenze.
Bundeskanzler Friedrich Merz betont: „Es gilt das Prinzip Fördern und Fordern – damit sich Arbeit lohnt und diejenigen, die den Sozialstaat brauchen, nicht im Stich gelassen werden.“ Die neue Grundsicherung soll den Sozialstaat leistungsfähig und zukunftsfähig halten.
Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett beschlossen und wird nun im Bundestag beraten. Die Verabschiedung ist für Mitte nächsten Jahres vorgesehen.