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Neue Asylpolitik zeigt Wirkung – Regierung handelt entschlossen

Unsere neue Asylpolitik zeigt erste Wirkung: klare Regeln, weniger irreguläre Migration, spürbare Entlastung.

Weniger als vier Wochen nach dem Regierungswechsel zeigt unsere neue Asylpolitik erste konkrete Ergebnisse – und untermauert: Wir meinen es ernst mit einer Begrenzung irregulärer Migration. Denn nur mit einer konsequenten Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung können wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt wahren und die Kommunen dauerhaft entlasten.

Begrenzung statt Beliebigkeit

Mit der Reform des Aufenthaltsgesetzes setzen wir ein klares Signal: Neben der „Steuerung“ wird in § 1 wieder ausdrücklich das Ziel der „Begrenzung“ von Zuwanderung aufgenommen. Diese bewusste Rückkehr zur Realität war überfällig – denn ohne Begrenzung geraten Aufnahmekapazitäten, Integration und der gesellschaftliche Frieden unter Druck. Dass dies auch juristische Wirkung entfaltet, ist entscheidend: Gerichte und Behörden müssen sich künftig wieder an diesem Ziel orientieren.

Temporäre Aussetzung des Familiennachzugs

Zudem wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt – ein richtiger und notwendiger Schritt. Schon im Oktober 2023 hatten die Länder den Bund eindringlich um Entlastung gebeten. Wir hören hin und handeln: Die Aufnahmefähigkeit vieler Kommunen ist erschöpft. Härtefälle bleiben selbstverständlich ausgenommen – aber wir schaffen wieder Ordnung und Planbarkeit.

Grenzkontrollen zeigen Wirkung

Auch an unseren Grenzen zeigt sich: Konsequentere Kontrollen wirken. Seit der Verschärfung der Grenzkontrollen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai wurden allein in vier Wochen 160 Asylsuchende an der Einreise gehindert, insgesamt 3.279 Personen zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Darüber hinaus wurden 138 mutmaßliche Schleuser festgenommen – ein klares Zeichen gegen organisierte Kriminalität.

Rechtsstaatlich, aber entschlossen

Dass das Verwaltungsgericht Berlin in einem Einzelfall die Zurückweisung von Migranten ohne vorherige Zuständigkeitsprüfung als rechtswidrig einstuft, nehmen wir ernst. Aber wir bleiben bei unserer Linie: Wer ohne Schutzgrund und ohne Asylgesuch einreist, hat kein Anrecht auf Aufnahme. Unser Ziel ist ein geordnetes Verfahren, kein offenes Tor.

Was noch kommt

Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung: eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht, mehr Rückführungsabkommen mit Herkunftsstaaten, und ein klarer Fokus auf Schutz für wirklich Schutzbedürftige – nicht für Wirtschaftsmigranten, Schleuser oder Sozialstaats-Touristen.

Deutschland bleibt ein humanitärer Rechtsstaat. Aber wir setzen dem Kontrollverlust der Vergangenheit ein Ende. Ordnung und Humanität gehören zusammen.