Was hat der Bezirk Oberbayern mit den Vereinten Nationen zu tun? Im Bereich der Inklusion eine ganze Menge. Der Inklusionsbeirat des Bezirks Oberbayern nimmt sich der Belange von Menschen mit Behinderungen an. Er berät die beiden Inklusionsbeauftragten des Bezirks in allen Fragen zu Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung und Teilhabe, Bewusstseinsbildung sowie Barrierefreiheit und Zugänglichkeit. Das Gremium setzt sich dafür ein, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und der Charta der Vielfalt umzusetzen. Diesen Zielen sieht sich der Bezirk Oberbayern verpflichtet, er bekennt sich damit zu den Werten Gerechtigkeit und Verantwortung. Dabei geht es nicht nur um Aufzüge an der U-Bahn und rollstuhlgerechte Toiletten. In seiner „Strategie 2030“ rückt der Bezirk vor allem auch das Thema der Digitalisierung in den Fokus, da sie der Schlüssel für eine vielfältige Gesellschaft ist, zu der alle Zugang haben müssen.
Rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung leben in Deutschland. Menschen mit körperlichen, Sinnes- oder geistigen Beeinträchtigungen haben oftmals mit erschwerten Lebensumständen zu kämpfen. Bei allem auch politischen Bemühen, diesen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, tragen ihre Angehörigen eine große Verantwortung. Ihre Belange sollten sich auch stets angemessen im geltenden Recht widerspiegeln, dafür hat der Gesetzgeber Sorge zu tragen. Die Bundesregierung ist daher gefragt, rechtliche Rahmenbedingungen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls bestehende Missstände zu beheben.
Wir in der Unionsfraktion sehen dabei in drei Punkten Handlungsbedarf, weswegen wir den Antrag „Belange der Menschen mit Behinderung finanziell stärken“ eingebracht haben:
1. Um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu garantieren, müssen alle Pflege- und Betreuungsleistungen, wie z. B. Assistenzleistungen, umsatzsteuerfrei gestellt werden.
2. Zudem fordern wir die Entbürokratisierung beim Bezug von Kindergeld.
3. Ausweitung der Vergünstigung der Kraftfahrzeugsteuer: Auch die Familienmitglieder, die selbst nicht behindert sind, sollen ein Fahrzeug, das mit einer vergünstigten Kfz-Steuer zugelassen ist, nutzen dürfen. Denn aktuell dürfen beispielsweise Eltern ihr behindertes Kind mit einem solchen Auto in die Schule bringen, dann aber nicht mit demselben Auto an ihren Arbeitsplatz fahren – absurd!
Nach der Debatte im Plenum am Mittwoch wurde der Antrag federführend an den Finanzausschuss überwiesen. Als Union werden wir uns weiterhin für eine gerechte Gesellschaft einsetzen – barrierefrei vom Bezirkstag in der Prinzregentenstraße bis zu den Vereinten Nationen in New York!