Gesetzliche, private und betriebliche Rentenansprüche – hier den Überblick zu behalten, fällt schwer. Künftig ist es möglich, Informationen über die eigene Alterssicherung gebündelt auf einem Internetportal abzurufen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Denn nur wer Bescheid weiß, kann gut vorsorgen. Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge werden dann einfach und nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar sein.
Digitale Rentenübersicht schafft Klarheit
Das schafft mehr Transparenz und Klarheit für alle. Nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch aus den zusätzlichen betrieblichen und privaten Vorsorgeverträgen werden transparent und vergleichbar dargestellt. Die Informationen der digitalen Rentenübersicht können trägerübergreifend abgerufen werden und bilden damit die Basis für eine objektive unabhängige Altersvorsorgeberatung und -planung. Das Gesetz schafft hierfür die Rechtsgrundlagen.
Mit der Digitalen Rentenübersicht setzt die Regierung ein Vorhaben des Koalitionsvertrags um. Zur Umsetzung wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ geschaffen. Die Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie Experten für Verbraucherschutz sind eingebunden, um das Projekt zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen weiter voranzutreiben. In einem ersten Schritt wird die digitale Rentenübersicht als Modellprojekt gestartet, allgemein verfügbar ist sie dann ab 2023.