Wer sich über politische Entscheidungen ärgert, Missstände erlebt oder eine Idee für Verbesserungen hat, fragt sich oft: Wie kann ich mich eigentlich direkt an die Politik wenden? Die Antwort darauf steht sogar im Grundgesetz. Jeder Bürger hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Dieses sogenannte Petitionsrecht ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie – und dennoch wird es immer seltener genutzt.
Der Jahresbericht 2025 des Petitionsausschusses, der am 10. Juni 2026 im Plenum vorgestellt wurde, zeigt: Die Zahl der beim Deutschen Bundestag eingereichten Petitionen ist erneut gesunken. Umso wichtiger ist es daher, dieses oft wenig bekannte Instrument stärker ins Bewusstsein zu rücken und seine Möglichkeiten aufzuzeigen.
Ein Grundrecht für jeden Bürger
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jeder Bürger hat das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Damit dieses Recht wirksam ausgeübt werden kann, gehört der Petitionsausschuss zu den vier Ausschüssen, deren Einrichtung das Grundgesetz in jeder Legislaturperiode vorschreibt. Seine Aufgabe ist es, die an den Deutschen Bundestag gerichteten Petitionen zu prüfen und zu bearbeiten.
Was passiert mit einer Petition?
Der Petitionsausschuss ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgeranliegen auf Bundesebene. Jede zulässige Petition wird geprüft und jeder Petent erhält eine Antwort auf sein Anliegen.
Ein wichtiger Unterschied zu privaten Online-Plattformen besteht darin, dass sich der Deutsche Bundestag mit den eingereichten Petitionen befassen muss. Wird eine Petition veröffentlicht, kann sie zudem sechs Wochen lang unterstützt werden. Erreicht sie 30.000 Mitzeichnungen, erhält der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen persönlich in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses vorzustellen.
Der Seismograph unserer Gesellschaft
Die Petitionen zeigen Jahr für Jahr, welche Themen die Menschen bewegen, wo sie Handlungsbedarf sehen und welche Erwartungen sie an die Politik haben. Deshalb wird der Petitionsausschuss häufig als „Seismograph der Gesellschaft“ bezeichnet.
Der Jahresbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025 verdeutlicht erneut die Bedeutung dieses Instruments für den direkten Austausch zwischen Bürgern und Parlament. Er zeigt, wie intensiv die Menschen von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machen und welche Anliegen sie besonders beschäftigen.
Demokratie lebt vom Mitmachen
Demokratie erschöpft sich nicht im Gang zur Wahlurne. Sie lebt vom Engagement ihrer Bürger und von der Möglichkeit, Anliegen direkt in den politischen Prozess einzubringen. Das Petitionsrecht bietet dafür einen einfachen und wirkungsvollen Weg.
Welche Themen die Bürger im Jahr 2025 besonders bewegt haben, können Sie im vollständigen Jahresbericht des Petitionsausschusses nachlesen. Wenn auch Sie ein Anliegen direkt an den Deutschen Bundestag richten möchten, finden Sie hier das Formular zur Einreichung einer Petition.