Mit dem Rentenpaket I hat der Bundestag heute einen entscheidenden ersten Schritt vorgenommen, um die Altersvorsorge in Deutschland zu modernisieren und breiter aufzustellen. Die Koalition setzt damit zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und stärkt sowohl die gesetzliche als auch die betriebliche und private Vorsorge. Gleichzeitig legt die Bundesregierung einen Fahrplan für eine umfassende Rentenreform fest, die bereits 2026 kommen soll.
Rentenpaket I: Moderne Regeln für eine sichere Rente
Das Rentenpaket I sichert das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 und verhindert damit ein Absinken der Leistungen, das ohne Verlängerung der Haltelinie bereits ab 2026 eingesetzt hätte. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden vollständig durch den Bund getragen, um steigende Beitragssätze zu vermeiden. Gleichzeitig erhalten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern künftig insgesamt drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet – ein Schritt, der die vollständige Gleichstellung aller Kinder unabhängig vom Geburtsjahr herstellt. Auch diese Mehrausgaben übernimmt der Bund.
Mit der neuen Aktivrente werden ältere Menschen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten wollen, besser unterstützt: Einkünfte bis 2.000 Euro monatlich bleiben künftig steuerfrei. Zugleich wird das bisherige Anschlussverbot aufgehoben, sodass Rentnerinnen und Rentner problemlos zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren können – auch mehrfach und sachgrundlos befristet. Damit wird Weiterarbeit im Alter attraktiver und einfacher.
Rentenpaket II: Reformkommission startet früher als geplant
Parallel zum Rentenpaket I hat die Koalition die Weichen für ein umfassendes Rentenpaket II gestellt. Dazu wird bereits im Dezember 2025 eine große Rentenkommission eingesetzt – und damit deutlich früher als ursprünglich vorgesehen. Ihr Auftrag ist umfangreich: Bis Ende des zweiten Quartals 2026 soll sie konkrete Vorschläge für eine langfristig stabile, generationengerechte Altersvorsorge erarbeiten.
Besonders wichtig ist dabei die Perspektive der jungen Generation. Ihre Interessen sollen ausdrücklich berücksichtigt werden; die Junge Gruppe der Unionsfraktion erhält das Recht, selbst einen Vorschlag für die personelle Besetzung der Kommission einzubringen. Eingesetzt wird die Kommission durch das Bundeskabinett – ein Beschluss des Bundestages ist dafür nicht notwendig. Auf Grundlage ihrer Ergebnisse wird die Koalition 2026 das Rentenpaket II vorlegen.
Private Vorsorge: Junge Menschen im Fokus
Ein weiteres Kernelement des Reformkurses ist die Stärkung der privaten Altersvorsorge, insbesondere für jüngere Generationen. Das Bundesfinanzministerium wird hierfür eine umfassende Reform vorlegen, inklusive Eckpunkten zur geplanten Frühstartrente. Darüber hinaus plant die Koalition einen innovativen Finanzierungsansatz: Dividenden eines 10-Milliarden-Euro-Aktienpakets aus Bundesbeteiligungen sollen künftig in den Aufbau privater Altersvorsorge fließen – ein langfristiger Generationenfonds, der jungen Menschen den Einstieg in kapitalgedeckte Vorsorgemodelle erleichtern soll.