Erstellt mit DALL·E von OpenAI

Mehr Unterstützung für Hebammen – konkrete Verbesserungen für Familien

Die neuen Anpassungen stärken Hebammen spürbar, verbessern ihre Arbeitsbedingungen und sichern die Versorgung von Familien.

Wer schon einmal ein Kind bekommen hat oder im Freundes- und Familienkreis eine Geburt miterlebt hat, weiß: Eine verlässliche und persönliche Betreuung durch eine Hebamme ist durch nichts zu ersetzen. Doch gerade in den letzten Monaten haben viele Hebammen von wachsendem bürokratischen Aufwand und schwierigen Arbeitsbedingungen berichtet. Umso wichtiger ist es, dass durch den hartnäckigen Einsatz der CSU im Bundestag jetzt konkrete Verbesserungen erreicht werden konnten – für Hebammen und für werdende Familien gleichermaßen.

Verbesserungen im Kreißsaal

Eine zentrale Änderung betrifft die Arbeit der Beleghebammen im Kreißsaal. Ungeplante ambulante Leistungen können künftig besser abgerechnet werden, da zwei neue Abrechnungsziffern eingeführt wurden. Das hat konkrete Auswirkungen: Wenn Schwangere kurzfristig den Kreißsaal aufsuchen, können Hebammen die notwendige Abklärung und Betreuung weiterhin leisten – ohne zusätzliche organisatorische Hürden. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit, eigene Strukturen wie eine Hebammen-Ambulanz aufzubauen. Das stärkt die Versorgung vor Ort und entspricht dem tatsächlichen Berufsalltag.

Mehr Flexibilität bei der Geburt

Auch bei der intensiven Betreuung während der Geburt gibt es Verbesserungen. Der 1:1-Betreuungszuschlag kann künftig häufiger abgerechnet werden – etwa bei einem Schichtwechsel oder wenn die Geburt sehr kurzfristig beginnt. Damit wird die individuelle Betreuung besser honoriert. Für Hebammen bedeutet das fairere Rahmenbedingungen, für Familien mehr Sicherheit in einer entscheidenden Phase.

Weniger Bürokratie im Alltag

Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Abbau von Bürokratie. Die Dokumentationsvorgaben wurden praxisnah angepasst. So entfällt künftig die Abzeichnungspflicht bei telefonischer Beratung. Auch die Versichertenbestätigung wurde vereinfacht, um Fehler zu reduzieren. Ziel ist es, Hebammen spürbar zu entlasten, damit sie sich stärker auf die Betreuung von Mutter und Kind konzentrieren können.

Bessere Vergütung von Leistungen

Auch bei der Vergütung gibt es Fortschritte. Die Materialpauschale wurde erweitert, sodass künftig auch die Entnahme von Körpermaterial – etwa zur Kontrolle des Hämoglobinwerts nach der Geburt – abgerechnet werden kann. Damit wird eine medizinisch notwendige Leistung endlich angemessen berücksichtigt.

Insgesamt stellen die Anpassungen am Hebammenhilfe-Vertrag eine wichtige und notwendige Weiterentwicklung dar. Sie verbessern die Arbeitsbedingungen der Hebammen spürbar, sorgen für eine angemessenere Vergütung ihrer Leistungen und zeigen zugleich, dass durch gemeinsames Handeln tragfähige Lösungen möglich sind. Vor allem aber sind sie ein entscheidender Schritt, um die Arbeit der Hebammen nachhaltig zu stärken und die Versorgung von Familien auch in Zukunft verlässlich sicherzustellen – ein Anspruch, den wir weiterhin mit Nachdruck verfolgen werden.