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Heizung mit Vernunft: Mehr Freiheit, klare Regeln

Das neues Gebäudemodernisierungsgesetz bedeutet mehr Freiheit für Eigentümer und Klimaschutz mit Vernunft statt ideologiegetriebenen Verboten.

Wer in den vergangenen zwei Jahren eine neue Heizung einbauen wollte, war oft verunsichert. Viele Bürger haben Investitionen verschoben, weil unklar war, welche Vorgaben gelten und was langfristig Bestand hat. Diese Unsicherheit hat Eigentümer, Handwerk und Mittelstand gleichermaßen belastet. Jetzt schaffen wir Klarheit: Das bisherige Heizungsgesetz wird abgeschafft und durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Damit beenden wir den Investitionsstau und sorgen wieder für Planungssicherheit.

Mehr Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch

Die pauschale 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt, ebenso Betriebsverbote bestimmter Heizungsarten. Bestehende Heizungen können weiter genutzt werden; niemand muss eine funktionierende Anlage austauschen.

Beim Heizungstausch entscheidet künftig wieder der Eigentümer selbst. Möglich sind Wärmepumpen, Fernwärme, hybride Modelle, Biomasseheizungen sowie weiterhin Gas- und Ölheizungen. Wir setzen auf Technologieoffenheit und Eigenverantwortung. Eigentümer wissen selbst am besten, welche Lösung zu ihrem Gebäude passt. Schon heute zeigt sich: Viele entscheiden sich freiwillig für Wärmepumpe oder Fernwärme – Klimaschutz funktioniert auch ohne Zwang.

Die „Biotreppe“ und die Grüngasquote

Wer sich ab 2029 für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen. Der Einstieg liegt bei 10 Prozent, weitere Schritte folgen bis 2040. Für diesen Anteil fällt kein CO₂-Preis an. So leisten auch diese Heizsysteme ihren Beitrag zum Klimaschutz.

Zusätzlich wird ab 2028 eine moderate Grüngas- und Grünölquote eingeführt. Versorger müssen einen kleinen Anteil klimafreundlicher Energieträger beimischen. Das stärkt heimische Energiepotenziale und reduziert Importabhängigkeiten.

Förderung, Fernwärme und weniger Bürokratie

Neubau, Sanierung und neue Heizungen werden weiterhin gefördert. Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis mindestens 2029 gesichert. Damit lohnt sich die Modernisierung weiterhin.

Die kommunale Wärmeplanung bleibt bestehen, wird aber von der Heizungsregulierung entkoppelt und für kleinere Kommunen deutlich vereinfacht. Gleichzeitig treiben wir den Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen voran und stärken Transparenz sowie Verbraucherschutz, damit die Preise fair und bezahlbar bleiben.

Klimaschutz mit Augenmaß

Die Klimaziele gelten weiter. Künftig sollen neue Heizungen überwiegend CO₂-frei betrieben werden – aber ohne ideologische Verbote und übermäßige Bürokratie. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz schaffen wir Freiheit, Klarheit und Investitionssicherheit.