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Zukunftspakt Ehrenamt: Mehr Unterstützung für freiwilliges Engagement

Die Bundesregierung stärkt mit dem „Zukunftspakt Ehrenamt“ durch steuerliche Verbesserungen und erweiterte Haftungsprivilegien das Ehrenamt.

Der wichtigste Halt für unsere Gesellschaft ist die Familie. Direkt danach kommt das ehrenamtliche Engagement, das so vielen Menschen in Bayern ein soziales Netz und einen unermesslich wertvollen Zeitvertreib gibt. Unser Zusammenleben wäre ohne das Ehrenamt unvorstellbar: Freiwillige Feuerwehren, das THW, Sportvereine, Jugendarbeit, Pflege und so viel mehr. Das alles ist nur durch den unermüdlichen Einsatz vieler Freiwilliger möglich.

Zukunftspakt Ehrenamt

Mit dem im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Steueränderungsgesetz schafft die Bundesregierung Anreize, sich stärker bürgerschaftlich zu engagieren. Die Maßnahmen bringen insbesondere Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Verwaltung. Die wichtigsten Änderungen markieren damit auch den Auftakt zur Umsetzung eines „Zukunftspakts Ehrenamt“. Die Bundesregierung will damit konkrete Verbesserungen und Erleichterungen für das Ehrenamt schaffen. Der Zukunftspakt wurde im Koalitionsvertrag vereinbart.

Der Zukunftspakt Ehrenamt bündelt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die es Ehrenamtlichen und der Vereinsstruktur erleichtern sollen, ihren Tätigkeiten nachzugehen. Die zentralen Maßnahmen umfassen die Anhebung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro pro Jahr, die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr, die Anhebung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine von 45.000 auf 50.000 Euro und die deutliche Ausweitung der Einnahmen-Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung von 45.000 auf 100.000 Euro.

Haftungsfragen geklärt

Der beschlossene Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen in erweitertem Umfang von Haftungsrisiken freigestellt wird. Hierzu soll die Vergütungsgrenze für das vereinsrechtliche Haftungsprivileg angehoben werden. Bereits im geltenden Recht gibt es für Ehrenamtliche in Vereinen eine besondere Haftungserleichterung: Wer im Zuge seiner ehrenamtlichen Tätigkeit einen Schaden verursacht, muss diesen nur dann ersetzen, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet die ehrenamtlich tätige Person nicht. Diese Haftungsprivileg greift nach dem geltenden Recht nur dann, wenn die ehrenamtlich tätige Person für ihre Tätigkeit maximal 840 Euro jährlich als Vergütung erhält. Künftig soll diese Vergütungsgrenze bei 3.300 Euro liegen – und sich somit an der steuerrechtlichen Übungsleiterpauschale orientieren.

Weitere Verbesserungen notwendig

Laut der zuständigen Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Dr. Christiane Schenderlein, sollen weitere Schritte bald folgen. Zukünftige Schwerpunkte werden der weitere Abbau von Bürokratie, die Vereinfachung von Regeln sowie die Nachwuchsgewinnung sein, um das Ehrenamt zukunftsfest zu machen. Bayern ist stolz auf sein herausragendes Ehrenamt. Aufgabe der Bundesregierung ist es, dieses Engagement zu bewahren, indem sie kluge Rahmenbedingungen vorgibt. Dafür setze ich mich mit Nachdruck ein!