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Wohnen bezahlbar machen – mit Entlastungen und Innovationen

Wir wollen bezahlbares Wohnen durch Entlastungen, Neubau und faire Bedingungen fördern.

Wohnen muss bezahlbar, nachhaltig und zukunftssicher sein – für Mieter, Eigentümer und kommende Generationen. Deshalb setzen wir uns für eine Politik ein, die den Wohnungsbau erleichtert, bestehende Regelungen entschlackt und finanzielle Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger schafft. Gleichzeitig wollen wir den Klimaschutz durch Anreize bei der energetischen Sanierung fördern und faire Vermieter unterstützen. Unsere Maßnahmen zielen darauf ab, Wohnen nicht nur als Grundbedürfnis zu schützen, sondern auch als wichtigen Baustein für Vermögensbildung und Altersvorsorge zu stärken.

Wir wollen:

  • Vorschriften reduzieren. Durch eine Reduzierung von Bauvorschriften und schnellere Genehmigungsverfahren wollen wir Kosten reduzieren und den Wohnungsbau ankurbeln. Niedrigere Baukosten und mehr Neubau nützen auch den Mietern. Wir stehen zu einem wirksamen und angemessenen Mieterschutz – dazu gehören auch Regelungen zur Miethöhe.
  • Entlastungen bei der Erbschaftsteuer umsetzen. Wohneigentum ist eine der effizientesten Formen der Altersvorsorge und Vermögensbildung. Deshalb war es ein grundfalsches Signal, dass die Bundesregierung die Erbschaftsteuer für Eigenheime mit dem Jahressteuergesetz 2022 deutlich erhöht hat, ohne gleichzeitig die Freibeträge zu erhöhen. Wir wollen die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer deutlich erhöhen, die Erbschaftsteuer regionalisieren und damit dafür sorgen, dass die Gesetzgebungshoheit künftig dort liegt, wo auch die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer landen: bei den Ländern.
  • Energetische Sanierung bei der Erbschaftsteuer anrechnen. Zukünftig muss nach dem Erbfall gelten: Wer energetisch saniert, der profitiert. Wir wollen Kosten für energetische Sanierungen in voller Höhe von der Erbschaftsteuer abzugsfähig machen. So fördern wir die schnelle und effiziente energetische Sanierung des Immobilienaltbestands.
  • Faire Vermieter belohnen. Wer Immobilien günstiger als ortsüblich an fremde Dritte vermietet, darf nicht durch das Finanzamt bei der Einkommensteuer und Erbschaftsteuer bestraft werden. Deshalb muss das Erfordernis von mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Miete in der Einkommen- und Erbschaftsteuer abgeschafft werden. Der Staat darf nicht länger Treiber höherer Mieten sein.
  • Energetische Sanierung bei Vermietung fördern. Wer innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb einer Immobilie energetisch saniert, soll dieses auch steuerlich voll berücksichtigen können. Der sogenannte haushaltsnahe Herstellungsaufwand muss deshalb für diese Kosten abgeschafft werden.