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Pflege neu denken: Mehr Unterstützung, weniger Bürokratie und eine sichere Finanzierung

Die Pflegereform soll Angehörige entlasten, Leistungen vereinfachen und die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig sichern.

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, stehen Familien vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig gerät die Pflegeversicherung finanziell unter Druck: Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig und es drohen Milliardendefizite. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzierung stabilisieren, Angehörige entlasten und Leistungen vereinfachen. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten.

Pflegebedürftigkeit frühzeitig verhindern

Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Prävention. Versicherte über 60 Jahre sollen künftig zusätzliche Untersuchungen ihrer gesundheitlichen Risiken erhalten. So sollen Einschränkungen frühzeitig erkannt und geeignete Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen empfohlen werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Pflegende Angehörige gezielt entlasten

Mit der sogenannten Pflegebegleitung soll ein neuer Anspruch auf fachliche Unterstützung geschaffen werden, um die häusliche Versorgung zu verbessern und Überforderung vorzubeugen.

Auch für Notsituationen ist eine Verbesserung vorgesehen: Fällt beispielsweise ein pflegender Angehöriger krankheitsbedingt aus, soll ein neues Überbrückungsbudget schnelle Hilfe ermöglichen. Dafür sind jährlich bis zu 2.285 Euro vorgesehen, etwa für ambulante Pflegenotdienste oder Kurzzeitpflege.

Weniger Bürokratie und mehr Flexibilität

Das komplizierte Leistungsrecht soll vereinfacht werden. Verschiedene Einzelleistungen werden dafür in übersichtlichere Budgets zusammengeführt. Das Pflegegeld wird Teil eines Entlastungsbudgets, über dessen Verwendung Pflegebedürftige selbst entscheiden können. Daneben soll ein Sachleistungsbudget für ambulante Pflegedienste zur Verfügung stehen.

Ein neues Sozialraumbudget soll zudem Unterstützung im Alltag, beispielsweise durch Nachbarschaftshelfer, ermöglichen. Für Erwachsene ab 25 Jahren mit Pflegegrad 2 bis 5 sind monatlich bis zu 175 Euro vorgesehen. Im Gegenzug entfällt der bisherige Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1. Bereits eingestufte Pflegebedürftige erhalten bei den geplanten Änderungen der Einstufungsvoraussetzungen Bestandsschutz.

Digitalisierung soll den Pflegealltag erleichtern

Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll künftig Anträge, Informationen und die Suche nach Pflegeanbietern zentral bündeln. Auch Pflegeeinrichtungen sollen von moderner Technik profitieren. Dafür stellt der Bund 1,6 Milliarden Euro bereit, die Länder sollen weitere 400 Millionen Euro beisteuern.

Pflegeversicherung langfristig finanzierbar halten

Um die Finanzierung zu stabilisieren, sieht der Entwurf Einsparungen und zusätzliche Einnahmen vor. Die Beitragsbemessungsgrenze soll ab 2027 um 300 Euro monatlich steigen und der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozentpunkte erhöht werden. Ab 2028 ist zudem grundsätzlich ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten für beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner vorgesehen. Auch für Minijobs sollen Arbeitgeber künftig Beiträge zahlen.

Die für 2028 vorgesehene Erhöhung der Pflegeleistungen entfällt. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden.

Entscheidend ist, dass Pflegebedürftige verlässlich versorgt, Angehörige entlastet und die finanziellen Grundlagen gesichert werden. Denn gute Pflege muss auch in Zukunft möglich und bezahlbar bleiben.

Den gesamten Gesetzentwurf, über den heute im Bundestag abgestimmt wurde, finden Sie unter diesem Link.

Hinweis: In Teilen KI-generierter Text