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Nach dem Krebs muss das Leben weitergehen – ohne Benachteiligung

Wir setzen uns für ein gesetzliches „Recht auf Vergessen“ ein, damit ehemalige Krebspatienten nicht länger benachteiligt werden.

Als „Überraschung Gottes“ bezeichnete Papst Leo XIV. seine kürzlich bekannt gewordene Krebserkrankung, die er, so Gott will, hoffentlich bald überstanden haben wird. Nicht nur beim Papst, auch im Englischen Königshaus und in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hat sich der Umgang mit einer solchen Diagnose in positiver Weise verändert. Galt „Krebs“ früher noch als Synonym für „mehr oder weniger hoffnungslos“, gibt es heute dank des enormen medizinischen Fortschritts in den letzten Jahren in vielen Fällen die Aussicht auf eine erfolgreiche Therapie und vollständige Genesung. Dies gilt insbesondere für Menschen, die in der ersten Lebenshälfte, als Jugendliche oder Kinder von der Krankheit betroffen sind. Die Therapien schlagen bei ihnen meist schneller und besser an, zudem können sie die Nebenwirkungen besser verkraften.

Nach fünf Jahren ohne Rückfall nach Ende einer Therapie gelten die Patienten in der Regel als medizinisch geheilt – doch spüren sie die Nachwirkungen ihrer Erkrankung in anderen Lebensbereichen oft noch viel länger: Ehemalige Krebspatienten bekommen bei Kreditvergaben schlechtere Konditionen, bei Adoption oder Verbeamtung werden sie benachteiligt.

Ich stehe regelmäßig im Austausch mit der Elterninitiative der Kinderkrebsstation an der Haunerschen Kinderklinik. Ihr Anliegen ist es, den Kindern, die oft viele Wochen im Krankenhaus verbringen müssen, durch Kunstprojekte, Bücherspenden und geschulte Pädagogen ein im besten Sinne normales Leben zu ermöglichen. Wer schon als Kind eine so große Herausforderung überwinden musste, geht nach der Genesung mit größeren Erfahrungswerten in Sachen Durchhaltevermögen durchs Leben als viele Erwachsene.

Es ist höchst ungerecht und medizinisch nicht berechtigt, den Kindern ihr Leben noch schwerer zu machen, indem sie später immer wieder aufgrund einer längst überstandenen Krankheit diskriminiert werden. Aus diesem Grund fordere ich gemeinsam mit meinen Kollegen, den Abgeordneten Daniel Artmann, Susanne Hierl, Thomas Huber, Thomas Pirner, Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer und Bernhard Seidenath ein gesetzliches „Recht auf Vergessen“, durch das die Genesenen keine Benachteiligungen aufgrund der überstandenen Krankheit erfahren müssen.

Eine Krebsdiagnose geht einher mit großer Sorge, wie ich selbst erfahren musste. Ich wünsche allen Betroffenen und ihren Angehörigen viel Mut und Zuversicht – die Medizin, auch dank KI, macht enorme Fortschritte in Diagnose und Behandlung. Ich persönlich empfand es als große Hilfe beim Überwinden der Krankheit, dass über das ehemalige Tabuthema heute ganz offen gesprochen werden kann. Die meisten von uns sind davon direkt oder indirekt betroffen! Es ist Zeit, dass diese gesellschaftliche Entwicklung, die den medizinischen Fakten entspricht, mit dem „Recht auf Vergessen“ auch in die Gesetzgebung übertragen wird.